Der Umgang mit Straftätern aus Sicht der Generation Y

…denn Böses ist immer gutaussehend  – Zum Bild von Straftätern in der Gegenwartskultur.

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feiler

Autor:in

Charlotte Feiler absolvierte im Jahr 2020 den Bachelorstudiengang der Wirtschaftspsychologie an der Business & Law School Berlin und schloss 2022 das gleichlautende Masterstudium ab. In der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung in Berlin, die eine geschätzte Inspiration für die damalige Themenfindung der Bachelorarbeit zum Umgang mit Straftätern darstellte, fand sie als Referentin für Organisation und strategische Personalentwicklung ihren Platz.

Kontakt: c.feiler@student.businessschool-berlin.de

Der Umgang mit Straftätern aus Sicht der Generation Y

 

 

 „Ich habe niemals von einem Verbrechen gehört, das ich nicht selbst hätte begehen können.

Johann Wolfgang von Goethe

I. Die bedingte Grenzerfahrung

Das Bild von Inhaftierten, Gefängnissen und der gelebten Kultur innerhalb eines solchen ummauerten Raumes scheint ein individuell geformtes und schwer veränderbares Konstrukt zu sein, welches je nach Auslegung eine Reihe fantasievoller Bilder entstehen lässt.

Von einheitlich gestreifter Gefängniskleidung, glatzköpfigen und tätowierten Straftätern, über Verließe mit Wasser und Brot und täglichen Prügeleien unter den Inhaftierten bis hin zu schwer bewaffneten Justizvollzugsbeamten: All diese Annahmen und Vorstellungen, die aus zunächst scheinbar ‚subjektiven‘ Erlebnissen und Wirklichkeiten entstehen, stellen sich bei genauerer Betrachtung und Auseinandersetzung mit dem tatsächlich gelebten Gefängnisalltag in Deutschland als ‚Illusionen‘ heraus, die auf eine sich abzeichnende Kluft zwischen Annahme und ‚Realität‘ verweisen.

Alsbald geraten nämlich aufkommende Gegensinnigkeiten in den Blick zwischen einem Ruf nach fälliger Gerechtigkeit – „Der Täter soll dafür bezahlen“ – einerseits und einem liberalen Appell an Humanitäten – „Jeder Mensch hat eine zweite Chance verdient“ – auf der anderen Seite. Das daraus resultierende Spannungsfeld eröffnet folglich die Frage nach dem kulturell geprägten Bild von Straftätern und der Abgrenzung zu dem, was im Umgang mit diesem Bild  vermenschlicht und was entmenschlicht wird.

Die Justiz – und besonders die Kultur in Strafanstalten (JVAs) sowie der Umgang mit Inhaftierten – scheint in den Augen der Öffentlichkeit eine Aufmerksamkeit zu erzeugen, die sich als immer wiederkehrendes Phänomen auch im Alltag zeigt und ausbreitet. Die heute schon fest in den Alltag integrierten Video-Streaming-Portale fokussieren das ‚Kriminelle‘ merklich in Film und Fernsehen und erlauben so eine erste Annäherung und einen sich vertiefenden Einblick in eine zunächst unbekannten Welt, die dann als ‚das Böse‘ schlechthin verstanden und weiter ausgeschmückt wird. Doch nicht alles ist ‚fiktiv‘, findet auf den Bildschirm in einer Vielfalt an Serien statt und lässt sich selbstbestimmt ‚an- und abschalten‘. Denn eine ähnliche Vielzahl an Dokumentationen und Nachrichten in ‚Presse, Funkt und Fernsehen‘ konfrontieren uns unausweichlich damit, dass es Straftaten und Straftäter auch außerhalb von ‚Tatorten‘, Krimis oder sonstigen Geschichten und Erzählungen ‚wirklich‘ gibt – und schnell wird aus der Unterhaltung in Form einer kritischen und entmenschlichenden Haltung eine Unter-Haltung, die den Straftäter von einem Menschen zum ‚Ding‘ werden lässt.

„Most Wanted“ von Europol: Die 45 meistgesuchten Verbrecher Europas 2016     © Europe’s Most Wanted/dpa

I. Zwischen Faszination und Abwehr

Straftäter und Gefängnisse erwecken schnell den Eindruck einer nicht dazugehörigen, quasi nicht existenziellen Daseinsform, die einen zwar klar gekennzeichneten, allerding kaum beachteten Teil der Gesellschaft darstellt, ohne jedoch in diese integriert zu sein.

Betrachtet man das Gefängnis als einen in sich ‚stimmigen‘ Organismus, so lässt sich eine Version von Kultur erkennen, welche zunächst einen mauer‚brechenden‘ Blick verlangt und ein gewisses ‚Anders-Sein‘ aufzeigt. Es ist also wenig aufschlussreich, den Straftäter lediglich als Individuum ‚als solches‘ zu fokussieren, sondern ihn in (s)einer Gemeinschaft zu betrachten – als eigene Welt und in Kulturen lebend, die zunächst „unberechenbar und alltagsfremd“ und kaum zugänglich erscheinen mögen.

Insofern verwundert es kaum, dass man in weiten Kreisen der Gesellschaft zunächst v.a. der Forderung begegnet, das Kriminelle schlichtweg „wegzusperren“ und es zugunsten von Ordnung und Sicherheit zu sanktionieren und auszugrenzen. Dennoch und gleichzeitig ist bei all dem immer auch eine Faszination spürbar, mit dieser Thematik in Kontakt zu treten, sich damit zu befassen und ‚auseinanderzusetzen‘ – eine Neigung, die durch zahlreiche Unterhaltungs-Formate wie Krimis und Thriller auch sattsam bedient werden kann und die verheißen, „einmal eine andere Welt kennenzulernen, ohne Regeln und Gesetze“ (s. z.B. Stefanowski 2016).

Der hier vorgestellte Beitrag will weder umfassende Erklärungen ‚der‘ – zumal interdisziplinären – Forschungen zu dieser komplexen Thematik zusammenfassen noch daraus herzuleitende vermeintlich ‚problemlösende‘ Ergebnisse oder Handlungs-Empfehlungen präsentieren. Vielmehr geht es darum, in einer konsequent psychologischen (morphologischen) Perspektive beschreibend Wirkungszusammenhänge zu rekonstruieren, um so eine differenzierte Annäherung an den Umgang mit Straftätern im Alltag aus Sicht der Generation Y zu ermöglichen.1

II. Brücken aufbauen und (wieder) einreißen

Anspannung, Resignation und ein Gefühl von Fremde lassen eine gewisse Distanz auch im Verlauf dieser Untersuchung erkennen. Schwindender Blickkontakt und verschränkte Arme zeigten sich als Begleiterscheinungen immer harscher werdender Antworten der Interviewpartner:innen. Selbst anfängliche Aufgeschlossenheit und Neugierde verwandelten sich zeitweise in eine gewisse Starre, die einen lebendigen Prozess zunehmend blockierten und Entwicklungsmöglichkeiten, dem Gegenstand entsprechend (!), einsperrend limitierten.

Widersprüchlichkeiten und Paradoxien brechen eine halt- und schutzgebende Mauer im Verlauf der Interviews immer wieder auf und man ist bemüht, auch aus dem persönlichen ‚inneren‘ Gefängnis zumindest hin wieder einmal ‚fliehen‘ zu können. Auf Konfrontation folgt Abwehr („Die [Straftäter] sind doch selbst schuld“ und Wut („Wenn man so etwas tut, dann ist man … auch kein Mensch“) sowie Versuche, solche brüsken Haltungen dann wieder zu relativieren: „Keiner ist ja mehr wert als irgendein anderer“. Aufkommende ‚kindliche‘ Verhaltensweisen – indem man etwa das vorab Gesagte schnell ‚wegkichert‘ – erweist sich als hilfloser Versuch, sich aus einer immer enger werdenden argumentativen Schlinge zu befreien. Eine bizarre Gemengelage breitet sich aus und ruft Bemühungen auf den Plan, diverse Widersprüchlichkeit zu vereinen und konsistent in ein(em) Bild zu fassen: die Selbstbehandlungs-Bestrebungen des Seelischen werden spürbar mehr und mehr herausgefordert.

Die Beschreibungen von der bloßen ‚Vorstellung‘ eines Straftäters sind dabei v.a. getragen von dem Bemühen, ein übermäßig liberales Bild entstehen zu lassen, geprägt vom Wunsch nach aufopfernder Rücksichtnahme, da „jeder mal Fehler macht“, und einer betont ‚vermenschlichenden‘ Gemeinschaftlichkeit, denn „ein Mensch ist ja nicht böse geboren“.

Auf diese Weise gestaltet sich ein immer wiederkehrendes, wechselseitiges und sprunghaftes Bild, in dem „auch Straftäter nur Menschen sind“ und welches zugleich durch Idealvorstellungen und dem Wunschdenken genährt wird, „mal mit einem echten Straftäter an einem Tisch zu sitzen“. Dieses dergestalt entworfene Muster dient als Brücke zwischen der Kluft, bestehend aus ‚eigenen‘ moralischen Wertvorstellungen und den damit schwerlich zu vereinenden Annahmen anderer bzw. ‚der‘ Gesellschaft.

Eine überwiegend abwertende und verurteilende Haltung schwappt über, sobald reale und alltagsnahe Betrachtungen von Straftätern im direkten Umfeld eine schutzversprechende Distanz zu überschreiten drohen. Hier kippt das Bild dann ohne Übergang in ein anderes, in dem Straftäter „keine Menschen sind“ und „für ihre Taten büßen müssen“. Dieses ‚Zugleich‘ gegensätzlicher und gegensinniger Züge des Bildes von Straftätern sucht in Abwehr und Wegsperren – „Ich würde die Tür auf jeden Fall abschließen“, sobald ein Straftäter in das Nachbarhaus zieht – eine erneute Stabilität zu errichten. Es zeigen sich ‚selbst-gemachte‘ Spaltungen, die nicht mehr im Zusammenhang eines als kongruent erlebten Bildes ‚handhabbar‘ gemacht werden können.

An dieser Stelle ließe sich nun unterstellen, dass eine immer größer werdende gesellschaftliche Ambiguitätsintolerenz2 zusammenhängend-vereinheitlichende Betrachtungsweisen und Umgangsformen nicht weniger fördert, als der wachsende Drang nach individueller Idealisierung durch verallgemeinernde und kollektive Trends.

‚Eingemauert‘, ‚künstlich‘, ‚kühl‘, ‚unbeweglich‘, ‚steril‘ erweisen sich als Qualitäten eines zeitgenössischen Trends, der auch den Gegenstand dieser Untersuchung prägt und individuell-persönliche Vereinheitlichungsbemühungen auf der Suche nach tragfähigen Sinnhaftigkeiten blockiert.

III. Zwischen Anarchie und Diktat

Um sich vor einer Überschwemmung durch die Vielzahl verschiedenster Bilder und Bildfragmente zu schützen, stellt zunächst der Aufbau ‚eigener‘ Strukturen und Ordnungen eine sicherheitsversprechende Plattform dar, ein Bemühen, das mit dem Wissen einhergeht, sich jederzeit auf diese retten zu können. Dabei jongliert man mit auferlegten Normen und individuellen Wertvorstellungen, die es vereinfachen, den ‚eigenen‘ Platz im System zu finden und an Orientierung zu gewinnen.

Die Vergewaltigung Tamars durch ihren Halbbruder Amnon, wie das Alte Testament sie schildert, von Eustache Le Sueur (1648). ©Metropolitan Museum

Es ist die Angst vor dem „Unüberwindbaren“ und die Sehnsucht nach „haltgebenden Ordnungen und Strukturen, in denen man sich nicht zu verirren droht und „durch die jeder Mensch dann automatisch weiß, wie man sich richtig verhält“. Wachsende Ohnmachtsgefühl fördern starre Überlagerungen und Zerfaserungen der Versuche, in sich zusammenhängende Bilder ausgestalten zu können, die aber in eine in eine Sackgasse geraten, sich in ihren Entwicklungsmöglichkeiten als feststeckend erweisen und an einem ungeheuerlichen Facettenreichtum zu zerschellen drohen.

Strukturen und Regeln geben Sicherheit. Und eine solche Sicherheit braucht es, um dem ‚Unbekannten‘ und ‚Befremdlichen‘ nicht schutzlos begegnen zu müssen, ihm gar ausgeliefert zu sein und eine Auseinandersetzung nicht mehr selbstbestimmt kontrollieren zu können. Situationen, die diese gewünschte Sicherheit nicht zu versprechen vermögen, (ver-)schaffen eine „gewisse Unruhe“ und das Gefühl, dass etwas „nicht greifbar“ ist und „wie ein Aal aus der Hand flutscht“.

Gestaltet wird so ein demonstratives ‚Auffahren‘, um Festgefahrenes zu verdecken und ein durch Komplexität hervorgerufenes Ohnmachtsgefühl zu beruhigen, das durch Orientierungs- und Haltlosigkeit Gefahr zu laufen droht, sich selbst darin zu verlieren. Dieser Gefahr heißt es durch einen wachsenden Wunsch nach Härte, Strenge, Gerechtigkeit und Ordnung entgegen zu wirken, um eine Haltlosigkeit zu verhindern und eine haltgebende Orientierung schaffen zu können.

Denn selbst eine ‚wissentliche‘ oder absichtsvolle Begegnung mit dem Unbekannten ist wie „über seinen eigenen Schatten zu springen“ und löst trotz aller Fasziniertheiten letztlich eine „Irritation im Wohlbefinden“ aus, die es zu vermeiden und zu beseitigen gilt. Hier baut sich eine gemauerte Fassade auf, die das Unbekannte als bedrohlich einstuft und eine Begegnung demnach vermehrt nur unter höchsten Sicherungsvorkehrungen erträglich macht. Kurzum: ‚Schlimme‘ Straftäter sollen „als Verurteilte lebenslang mit anschließender Sicherungsverwahrung weggesperrt“ werden.

In diesem Hin und Her scheint sich ein festgefahrenes Bild zu (re-)konstituieren, das zwar zeitweise eine Sehnsucht nach Wandlungen und Drehungen durchklingen lässt, (allzu) ungeheuerliche Verwandlungen jedoch zu be– bzw. zu überwältigen und festzusetzten versucht. Was zunächst als Bedrohung und Gefahr gesehen wird, kann zwar zwischenzeitlich als etwas Faszinierendes erlebt werden – denn „was gibt es aufregenderes als das Unbekannte?“ – das dann jedoch erneut und wieder aus- bzw. eingesperrt werden muss.

Somit entwickelt sich ein Spannungsverhältnis zwischen dem ewigen Verzehren nach einer schutzversprechenden und gewohnten Rahmung, die einen unerbittlichen Selbst-Erhalt zwar verspricht, das andererseits aber die Begierde und Lust nach einem risikohaften Ausbruch andererseits weder hinreichend noch auf Dauer stillen kann. Was hier also stattfindet ist ein angestrebtes Transformieren und das Eintauchen in unterschiedliche Bilder und Formen des
Kriminellen, denen man sich – allerdings immer in Wahrung einer gewissen „Distanz“ – zwar hingeben möchte, nicht aber in eine (an-)teilnehmende Auseinandersetzung geraten will.

Man „braucht die Ordnung, aber manchmal muss es auch einfach mal chaotisch werden“, um sich als ‚Mensch‘ und ‚Individuum‘ lebendig zu fühlen und um an- wie abschließend wieder getrost in seine bekannte Routine zurückkehren zu können. „Wir streben alle nach Individualität, verfolgen aber dieselben Ziele“ – und drohen dabei in einer einheitlichen ‚Masse‘ unterzugehen und an oder in ihr zu ‚verhaften‘.

IV. Im Unbekannten durch Bekanntes Halt gewinnen

Es sind diese Unvereinbarkeiten, die einen ‚zivilisierten‘ Umgang erschweren, sowie ein fortlaufender Wechsel von Ungreifbarem, Schutzsuchendem, Ausbruchsdrang und wieder Zurückkehren-Wollen, die sich wechselseitig bedingen und wieder abstoßen.

Im Umgang mit diesen Spannungen und Wechselhaftigkeiten unternimmt man nun einen fortwährenden Versuch, sich zeigende Ambiguitäten in Gänze zu beseitigen und sie hin zur Eindeutigkeit so zu bearbeiten und anzupassen, dass diese zwar die Produktion diverser Bildkonstellationen begünstigen, die sich dann jedoch kaum mehr voneinander unterscheiden lassen, da es das bereits Bekannte ist, nach dem jetzt aber gesucht wird.

Die Diskrepanz, dass das eigene, für stabil gehaltene Bild stark von anderen Bilder beeinflusst wird und in einer einengenden Abhängigkeit zu ihnen steht, versetzt das wackelnde Konstrukt nun allerdings noch mehr ins Taumeln. Denn es sind bekannte Geschichten und Muster, derer man sich aktuell bedient und an denen man festhält. Auf diese Weise läuft man zunächst zwar keine Gefahr, durch Fremdes und Undurchdringliches erschüttert und (aus dem Bild) ver-rückt zu werden, allerdings wies Sigmund Freud bereits 1919 in einem gleichnamigen Aufsatz darauf hin, dass das, was einem gegenwärtig als etwas „Unheimliches“ – da vermeintlich ‚Fremdes‘ – begegnet, auf „Altbekanntes“ und „Längst-Vertrautes“ zurückzuführen sei.

Man könnte nun gleichfall zunächst meinen, dass es das Unbekannte oder Unheimliche ist, was sich in der Auseinandersetzung mit dem Bekannten zu finden und auszudrücken sucht. Die genauere Betrachtung des Wortes ‚Un-heimlich‘ lässt nach Freud allerdings eine Übereinstimmung bereits daran erkennen, dass das „Heimliche“ und „Heimische“ im „Unheimlichen“ wiederzufinden ist und sich so eine gemeinsame Betrachtung und ein gegenseitiges (Be)wirken erschließt. Das Unbekannte ergänzt sich in einer Umbildung, die ein Zurückkehren in das routinierte Bekannte und Gewohnte dahingehend eröffnet, dass man sich durch Wertschöpfung und dem Gefühl von neu gewonnener Vitalität einer beruhigenden Ordnung wieder zuwenden kann.

Dieses Gerüst ist jedoch nur so lange tragfähig und belastbar, bis die auf Distanz gehaltene ‚Fremde‘ plötzlich in die unmittelbare Nähe rückt und erneut Grenzen zur Sicherung der Orientierung aufgeboten werden müssen, die einen Halt versprechen und ein ohnmächtiges Verirren verhindern. „Mein bester Freund wird es nicht werden“ beschränkt eine Annäherung auf einen künstlichen und kühlen Raum, in dem deutlich unterschieden wird, was in die eigene Geschichte zu passen scheint oder was aufgrund „psychischer Störungen“ als „zu anders“ und nicht dazugehörig ‚ent-menschlicht‘ werden kann.

Hier nun entwickelt sich ein Spannungsverhältnis zwischen der Bearbeitung von ‚Eigenem‘ und ‚Fremden‘. So ist es das ‚Fremde‘, was im Bekannten Halt gewinnt, um nach einem Ausbruch wieder zur gewohnten Routine zurückkehren zu können. Die Idealvorstellung eines gemeinschaftlichen Gleichheitsgedanken ermöglicht eine sich rundum vergewissernde Haltung, die versucht, Widersprüchliches in Relativierungsformen zu vereinigen, die aber gleichzeitig durch Be- und Ausgrenzungen fassbar gehalten wird, um nicht in einer multidimensionalen Bildervielfalt an Orientierung zu verlieren.

Die Postkarte ist eine verkleinerte Wiedergabe des von Schulwandbildes aus dem Verlag Meinhold und Söhne, Dresden von 1912. Deutsches Märchen- und Wesersagenmuseum / Hanna Dose [CC BY-NC-SA]

V. Unvorstellbares zur Bearbeitung von Unerfahrbarem

Man braucht das Unvorstellbare in Form des ‚Fremden‘, um eigene Grenzen und Möglichkeitsräume kennenzulernen, die bisher nicht erfahren werden konnten oder versteckt gehalten wurden. Durch die Bezugnahme zum ‚Fremdem‘ entsteht ein gewisser Identifizierungsprozess mit sich selbst, der es ermöglicht, in unvertraute Verwandlungsmuster einzutauchen und sich mit den sich dabei entwickelnden Dynamiken mitbewegen zu können.

Jede Bewegung geschieht allerdings nicht ohne eine ‚Anders-Bewegung‘. Demnach ergibt sich ein weiteres Spannungsverhältnis, das bei erdrückender Überfrachtung durch die Auseinandersetzung mit dem Unvorstellbaren einen Rückzug zur Folge hat, der durch das Wegsperren von Unpassendem eine Bewahrung der stabilisierenden Ordnung sicherstellen will.

Dabei steht das eigene Bild stets unter den Einflüssen ‚äußerer‘ Wirkungen, Erfahrungen und Kulturen, sodass eine Bedrohung durch eine ohnmächtige Überfrachtung nur mittels dem Errichten von Ab- und Begrenzungen bewerkstelligt werden kann.

„Es war ja seine Entscheidung, kriminell zu werden“ und „früher wurden sie ja noch härter bestraft“.

Betrachtet man also das Bild von- und den Umgang mit Straftätern als eine Form einer sprichwörtlichen ‚Selbst‘-Behandlung, so wird dabei ein ‚gesellschaftlicher‘ Anspruch erhoben, in gewisser Weise dafür aufzukommen und auch die Straftäter als Teil eines wechselwirkenden ‚großen Ganzen‘ anzuerkennen, denn „nur weil er ein Straftäter war, muss er ja kein Arschloch sein“.

Dabei wird deutlich, dass also der Ausbruch aus festgefahrenen Strukturen eine Neugliederung und Wiederzusammensetzung durch Annäherung an sinnhafte Vereinigung ermöglicht, um wieder ‚zu sich selbst‘ zurückkehren zu können.

Und so wird der eigene, oftmals als ‚langweilig‘ und ‚grau‘ erachtete, Alltag plötzlich nicht mehr „erdrückend und beengend“ wahrgenommen, sondern lässt in seinen Routinen, Vertrautheiten und Banalitäten auch das Besondere und Sinnhafte erkennen. Denn es sind altbekannte, aber bislang eher unbeachtete Strukturen und Absicherungen eines jeden alltäglichen Handelns, die das eigene Leben und den eigenen Alltag nunmehr aufwertend als erfolgreich und zufriedenstellend bewerten lassen, denn „im Vergleich [zu den Straftätern] habe ich ja ein richtig schönes und ruhiges Leben“.

‚Fremdes‘ und ‚Unvorstellbares‘ ermöglichen nun auf distanzierte und wunderliche Weise eine ‚Selbst-Bearbeitung‘, indem neue Eigenarten, Auffälligkeiten und versteckt geglaubte Gefühle (wieder) erlebbar gemacht werden. „Wut“, „Scham“ und „Mitgefühl“ sind Erlebenszustände, die in der Auseinandersetzung mit Kriminalität und Straftaten bewegen und mitreißen, jedoch eine anhaltende Beteiligung ausschließen, da sie (bei Bedarf wieder) auf Abstand gehalten werden können. Durch Film und Fernsehen könne Straftaten und kriminelle Vergehen inkognito mitgemacht, durchlaufen und erlebt werden, ohne dabei jedoch selbst zum Täter zu werden und entsprechende Bestrafungen erwarten zu müssen.

Droht dieses Erleben jedoch überzuschwappen und als bedrohliche Welle den individuellen geschützten Raum zu überschwemmen, so wird durch ein drastisches Wegsperren und Ausklammern eine notwendige Distanz wiederhergestellt, dies mit der Hoffnung verbunden, eine ‚Begegnung‘ mit Straftätern dergestalt zu ermöglichen und erträglich zu machen.

Dabei zeigt sich der Wunsch, etwas Undurchdringliches zu durchdringen und ‚bewusst‘ in den Alltag zu integrieren, um die Spaltung zwischen dem bedrohlichen Spiel aus abwechselndem Verlangen nach Nähe und Distanz zu minimieren und umgänglicher zu gestalten. Das Unvorstellbare in Form eines Straftäters soll durch direkte Wiedereingliederungsmaßnahmen eine behandelbare Gestalt bekommen, die ein menschliches Kennenlernen miteinander ermöglichen könnte, um festgefahrene Blockaden zu lösen.

Diesen wachsenden Tendenzen steht jedoch der Drang gegenüber, die gewohnte innere Ordnung durch das Wegsperren von Unpassendem (wieder) sicherzustellen.

Innerhalb des Bildes eröffnen sich jedoch Grenzen, die eine totalitäre Abwehr wieder zu beschwichtigen versuchen. So sind es besonders schwere Gewalttaten, die gegen Kinder, Frauen oder Tiere verübt werden, die eine solche abwehrende Haltung entstehen und wachsen lässt. Daraus resultierend entwickelt sich wiederum das Verlangen nach einer „richtigen Bestrafung“, die je nach Vorstellungsvermögen durchaus recht schauerliche Szenarien aufkommen lässt.

Hier entsteht eine Kluft, die sich Kriminalität und Straftäter in einer gewissen und auch nur fiktiven Distanz wünscht, bei der das Überschwappen in die Realität jedoch in ein „Nichtverständnis“ mündet, was eine abwehrende ‚Verschließung‘ zur Folge hat.

Die Begegnung und Auseinandersetzung mit dem Unbekannten gelangt so zu einer signifikanten Eingrenzung in einem Möglichkeits‚raum‘, in dem stets eine Verknüpfung mit Bekanntem und Bestehendem vorgenommen wird, um so ein undurchdringliches Konstrukt greifbarer erscheinen zu lassen und „Unvorstellbares erlebbar“ zu machen. Es ist das Festgefahrene, was verhindert, einen Umgang mit Neuem und Unbekanntem losgelöst von alten und bekannten Wirkungen, Annahmen, Sichtweisen und Verhaltensmustern in Augenschein zu nehmen und sich stets auf die Maßnahmen bezieht, die gewährleisten, den schutzbietenden Raum nicht verlassen zu müssen.

Diese eingespielten Muster laufen jedoch Gefahr, in einer Starre vollends stecken zu bleiben und ihre notwendige Dynamik dann zu verlieren, so es nicht gelingt, dieses Streben zu brechen und die Begrenzungen aufzuweichen. Es ist das Bekannte, was zunächst einen Zugang zu Fremden zu ermöglichen scheint, dann jedoch schnell auf Begrenzungen stößt, die eine weitere Auseinandersetzung behindern.

VI. Der schauerliche Alltag

Die Auseinandersetzung mit Kriminalität und Straftätern stellt seit jeher eine alltägliche bzw. eine spezielle Kultivierungs-Form dar. Dabei mag eine erste Begegnung zunächst auf Grundlage einer bloß imaginierten oder medial vermittelten Wirklichkeit stattfinden, indem man sich den heutzutage gängigen – und oftmals ja diverse Brutalitäten offerierende – Unterhaltungsmedien bedient. Und dabei kann es dann nicht selten zu Versuchungen und Versuchen kommen, dort Kennengelerntes auf den eigenen Alltag zu übertragen und so das ‚Eigene‘ mit offensichtlich ‚Fremdem‘ behandeln zu können.

Die fiktive Unterhaltung (‚Ablenkung‘) durch ein zunehmendes Angebot von ‚Kriminalitäten‘ via verschiedenster Medien (er-)zeugen eine sowohl aufkommende Faszination als auch Abwehrhaltungen, eine Kombination, die es jedoch für gewöhnlich zulässt, selbstbestimmt eine Kontrolle zu bewahren und die tagesformabhängig den individuellen ‚Verzehrungen‘ angepasst und zu Eigen gemacht werden kann.

Das Verlangen nach Ausbruch scheint hier nach einem grenzen-sprengenden Ausdruck zu suchen, durch die eine Verwandlung sich zu verwirklichen trachtet, ohne allerdings die schützenden Grenzen vollends aufzulösen und zu zerbrechen, da ansonsten eine verirrende Orientierungslosigkeit ausgelöst werden kann, und es infolgedessen zu einer zunehmenden Instabilität vertraut-alltäglicher Formenbildungen käme.

VII. Vom Straftäter und seinen (sieben) Geißlein

Anhand des Märchens vom ‚Wolf und die sieben Geißlein‘4 lassen sich die Konstruktions- und Verwandlungsprobleme, die mit dem Bild von Straftaten und Straftätern verbunden sind, noch einmal in ein Bild rücken und somit verdeutlichen. Drängt das ‚Fremde‘ durch das Eindringen eines ‚Wolfes‘ in den geschützten Raum (das Alltags) und droht diesen zu irritieren, kann und muss man sich (‚im Uhrenkasten‘) verstecken, sich aus der Verantwortung ziehen und die Schuld auf andere (eben den ‚bösen Wolf‘) schieben.

In einer solchen schuldzuweisenden (‚kindlichen‘) Gestalt kann man sich auch weiterhin auf altbekannte Lebensformen besinnen – dies verbunden mit dem Versuch, eine lebensnotwendige, da existenzielle Abhängigkeit durch eine ‚mütterliche‘ Begrenzung (wieder) zu finden bzw. sich einer solchen zu vergewissern.

Der Wunsch nach Parallel-Gestalten (das ‚Eigene‘ und ‚Vertraute‘ bewahren und gleichsam wie gleichzeitig dem ‚Fremden‘ und ‚Anderen‘ selbstbestimmt begegnen) gestaltet sich als Kampf festgefahrener Gestalten, die einen Verwandlungsprozess hemmen.

Durch das Weggehen der Geißmutter und das Eindringen des Wolfes, zeigt das Märchen, was bei seelischen Auseinandersetzungen alles in Bewegung kommen kann und wieder umorganisiert werden muss, um bekannten und vertrauten Vergangenheitsformen wieder zu entsprechen und weiterentwickeln zu können.

Es ist der Wolf als ‚das‘ Ungeheuerliche und Unbekannte, der in das Haus der Geißlein einzudringen sucht. Aber erst als der Wolf verkleidet als Mutter das vermeintlich Bekannte und Schützende darstellt, wird er von den Geißlein hereingelassen. Das überschwappende Gefühl des bedrohlich-verschlingende ‚Fremden‘ kann jedoch schlussendlich, mit Hilfe der Mutter, mit Wackersteinen beschwert abgewehrt bzw. zurückgedrängt und in den Tiefen eines Brunnens versenkt werden.

Nehmen Straftäter also etwa eine Rolle in Film und Fernsehen ein und eröffnen somit eine Begegnung, ein Kennenlernen über einen Bild-Schirm (!) auf Distanz, scheint sich zunächst und kurzzeitig die verlockende und hingebende Gestalt des ‚Bösen‘ durchzusetzen. Denn erst, als das ‚Fremde‘ in Gestalt des Wolfes, der sich verwandelt und der Geißen durch eine ‚un-wölfische‘ Veränderung als etwas Bekanntes erscheint, kann eine erste Annäherung zugelassen werden, die im Weiteren jedoch angesichts einer drohenden irreversiblen Vereinnahmung wieder abgewehrt und vernichtet werden muss. Entwicklung braucht Verwandlungen, die durch verschiedene, auf den ‚ersten Blick‘ befremdlich anmutende und unheimlich erscheinende Phasen und Wendungen, die es jeweils zu bewerkstelligen gilt, ‚hindurch‘ müssen.

VIII. Das Auskuppeln einer Generation in Gefangenschaft

Der stetig wachsende Selbstoptimierungsdrang der Generation Y und der Wunsch nach Perfektion und Zugehörigkeit lassen Unruhe und Erschöpfung (an-)wachsen und fordern durch lähmende Ohnmachtsgefühle die ‚Selbstverwirklichung‘ und die ‚Individualität‘ (Besonderheit) des ‚Eigenen‘ (d.h. zeitgenössischer Kultivierungsformen) heraus. Angesichts zukünftiger (alltäglicher wie ‚neuartiger‘) Krisen droht allerdings eine zunehmende Unfähigkeit, Abwandlungen und Abweichungen bearbeiten und behandeln zu können.

Der Alltag hingegen bricht den ewigen Drang nach Selbstkontrolle und -Bestimmung. Er überrascht mit zahlreichen Facetten, Bildern und Formen. Die so reizvoll scheinende Faszination bildet sich im Kontext des Bildes von Straftaten als eine ‚teuflische Sünde‘ heraus, deren Bann so stark und fesselnd zugleich ist, dass nur die verhärtende gegenspielende Abwehr verspricht, diesem Bann nicht zu verfallen und nicht vollends eingenommen und verschlungen zu werden. Es ist die Unter-Haltung (Unterdrückung), die ‚unten‘ hält, ein Schicksal, das sich – getrieben von der Angst vor (Selbst-)Verlust und Unberechenbarem – dem ‚teuflisch‘ faszinierenden Straftäter zu entziehen versucht. Diese dem Alltag immerwährend immanente Wirksamkeit lockt einerseits, muss andererseits aber auch ihrerseits immer wieder ‚kaltgemacht‘ werden.

Der Drang nach Distanz, Unterscheidung und Abstand – vom gerne hin und wieder bemühten  „Gutmenschen“ und dem „Wiederholungstäter“ postuliert – verspricht die Wiedergewinnung der Selbstregulation in Form von Unterdrückung. Es wird unter-(ge)drückt, was gefährlich werden kann. Als Folge zeigt sich eine Zerrissenheit des Alltags in kleine, nicht selten nur schwerlich wahrzunehmende ‚Fragmente‘, Welten und Bereiche, die keine sinnstiftenden Zusammenhänge erkennen und eine übergreifende ‚Ganzheitlichkeit‘ je nach ihrer jeweils eigenartigen Ausprägung verrücken und fremd werden lassen. Eine Folge von all dem ist eine Transfiguration von Unterhaltung als Ablenkung zur Unter-Haltung als Unterdrückung bis hin zur Unterhaltung als Erhaltung und Konservierung.

Zur Unterhaltung (Erhaltung, Konservierung) des Bekannten und Haltgebenden stellt die Unterhaltung als Ablenkung eine Transformationsstütze dar, die ineinander wirkende Übergänge ermöglicht und es erlaubt, die Zerstückelung ehedem zusammenhängender Alltags-Bilder durch Bewerkstelligung der Behandlungsbedürftigkeit des Seelischen nicht mehr getrennt voneinander zu betrachten, sondern die es vielmehr ‚gestattet‘, aus der altbekannten Einheit eine entwicklungsträchtige und bewegungsfähige Zweiheit (‚Mehrheit‘) zu produzieren.

Zugspitze Momente innerhalb einer Kultur fördern Polarisierungen, denen man durch einen Ruf nach Wiederherstellung von Ordnung und Struktur zu begegnen trachtet. Auch die vorliegende psychologische Untersuchung zum Bild von Straftätern fand in einer sich zuspitzenden (Corona-)Krisenzeit statt und setzt sich zudem mit einer weiteren ‚Extremität‘, nämlich den Straftätern, auseinander, die zunächst gleichermaßen überwältigend erscheint. Hierbei zeigt sich, was eine Kultur, besonders in angespannten und zwiespältigen (Übergangs-)Zeiten, toleriert oder durch ‚klebrig-(ver-)haftende‘ und festgesetzte Etikettierungen als „unmenschlich“ und „der Freiheit nicht würdig“ ihrerseits ent-menschlicht und ver-sachlicht.

Die von Salber (1993)5 so benannte ‚Auskuppelkultur‘ unterliegt einem andauernden Versuch, sich aus vereinheitlichenden – und als zu bestimmend und ausschließend angesehenen –  Lebens-Bilder zu befreien und in unzählige Verwandlungsangebote einzutauchen, ohne dabei jedoch zumindest für eine gewisse Zeitspanne eine entschiedene Richtung einzuschlagen. So ergab und ergibt sich nach wie vor eine kaum mehr überschaubare und un‚durchdring‘liche Vielfalt an Möglichkeiten, Richtungen und Entwürfen, die die Gegenwartskultur jedoch in Inkonsequenzen, Verantwortungslosigkeit, Versäumnissen und Schwebezuständen auf der Stelle treten, in und um sich kreisen lassen und die sich zunehmend in Krisen und Grenzerfahrungen zu verkehren drohen. Und so sind es die Extreme, die aufgeboten werden in dem Versuch, ‚Fremdes‘ und ‚Übermäßiges‘ in Fassbares und Formvolles zu transformieren, ohne dabei – obschon mehr und mehr an Gestalt‚verlusten‘ leidend – allzu offensichtlich Gefahr zu laufen, in einem zunehmend aufwändig zu behandelnden und bestimmbaren ‚Gestaltzerfall‘ an Halt und Orientierung zu verlieren.

Literaturverzeichnis und Anmerkungen

¹Feiler, C. (2020). Eine psychologische Untersuchung zum Umgang mit Straftätern aus Sicht der Generation Y. Unveröffentlichte Bachelorarbeit an der Business & Law School, Berlin.

Die Grundlage des vorliegenden Beitrags bildet eine im Jahr 2020 durchgeführte psychologische Untersuchung im Rahmen einer Bachelorthesis an der BSP Business & Law School Berlin mit einer Stichprobengröße von n = 6. Die in doppelte An- und Abführungen gesetzte Passagen sind Zitate aus den dieser Studie zugrunde liegenden Interviews.

Die in diesem Beitrag vorgestellten Erkenntnisse sind Ergebnisse einer empirischen Studie, die als Bachelor-Thesis zum Abschluss des Studiums der ‚Wirtschaftspsychologie‘ an der BSP durchgeführt wurde (s.u.). Im Falle einer morphologischen Studie basiert eine solche i.d.R. auf 5-8 morphologischen Interviews, die im Zuge der weiteren Gegenstandsbildung über die beiden ersten Versionen (nach Fitzek: Grundqualität [1. Version] und Wirkungsraum  [2. Version] entwickelt werden und mit einer ‚Psychologisierenden Fragestellung‘ abschließt. (Die Fortsetzung einer Morphologischen Gegenstandsbildung über die 3. und 4. Version ist einschließlich des ‚Ins-Bild-Rückens‘ im Austausch mit einem Märchen für Master-Arbeiten vorgesehen.) (Anmerkung A.S.)

 2Bauer, T. (2018). Die Vereindeutigung der Welt. Über den Verlust an Mehrdeutigkeit und Vielfalt. Ditzingen: Reclam jun. GmbH & Co. KG.

 3Freud, S. (1919) & Jahraus, O. (Hrsg.) (2020). Das Unheimliche. Ditzingen: Reclam jun. Verlag GmbH. S.7

4Das Märchen Der Wolf und die sieben Geißlein nach den Brüdern Grimm.

Eine Geiß ermahnte ihre sieben Geißlein, keinen Fremden in das Haus zulassen, sobald sie ging. So gelang dem Wolf auch erst der Zutritt in das Haus, als er seine Stimme veränderte und sich die Pfoten weiß einfärbte, um der Mutter ähnlicher zu werden. Als ihm die Tür geöffnet wurde, verschlang er alle Geißlein, bis auf das Jüngste, das versteckte sich im Uhrenkasten. So konnte es der Mutter später von den Geschehnissen beichten und gemeinsam suchten sie den Wolf, schnitten ihm den Bauch auf, tauschten die Geißlein mit Wackersteinen und warfen den Wolf in den Brunnen.

5Salber, W. (1993). Seelenrevolution: Komische Geschichte des Seelischen und der Psychologie. Bonn: Bouvier Verlag.

Weitere Literatur

Stefanowski, M. (2016). Faszination Psychothriller – Eine Untersuchung der psychologischen Wirkung von literarischen Psychothrillern auf Frauen. Unveröffentlichte Masterarbeit an der BSP, Berlin.

Fitzek H. (2021). Kultur als Metamorphose. anders – Halbjahres-Zeitschrift für Psychologische Morphologie. (40). S.27-40.

Heubach, F.W. (20143). Das be-dingte Leben. Theorie der psychologischen Gegenständlichkeit der Dinge. Ein Beitrag zur Psychologie des Alltags. München: Wilhelm Fink Verlag.

Salber D. & Salber W. (1999). Anarchie und Diktat – Perspektiven für 2020. Zwischenschritte (18)2. S.73-77.

Beitragsbild: Pierre-Paul Prud’hon (1808) Gerechtigkeit und Rache, den Verbrecher verfolgend

Danksagung

An dieser Stelle möchte ich meinen herzlichsten Dank an Armin Schulte und Sven Giebel aussprechen, die mich beide in der zugrundeliegenden wissenschaftlichen Untersuchung im Jahr 2020 engagiert, inspirierend und über alle Maßen fachkundig und scharfsinnig in jeglichen Belangen unterstützten und förderten. Auch danke ich Wolfram Domke als hilfsbereiten und ausgewiesenen Märchen-Experten, der den Anstoß für das vorliegende Märchen gab und mit weiteren Anregungen ergänzen konnte.

feiler

Autor:in

Charlotte Feiler absolvierte im Jahr 2020 den Bachelorstudiengang der Wirtschaftspsychologie an der Business & Law School Berlin und schloss 2022 das gleichlautende Masterstudium ab. In der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung in Berlin, die eine geschätzte Inspiration für die damalige Themenfindung der Bachelorarbeit zum Umgang mit Straftätern darstellte, fand sie als Referentin für Organisation und strategische Personalentwicklung ihren Platz.

Kontakt: c.feiler@student.businessschool-berlin.de

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