Kriminelles Leben – Eine Gestalt zum Fürchten (1989)

Zusammenfassung 

Die Konstruktion der Delinquenz lässt sich – in struktureller Analogie zum „Märchen von einem, der auszog, das Fürchten zu lernen“ – als Herstellung einer Gestalt auffassen, die auf ein „Kaltmachen des Alltags“ hinarbeitet. Sie erreicht das, indem sie ihre maßgeblichen Grundverhältnisse (einbinden – ausgrenzen; eigen – fremd; warm – kalt) so vermittelt, dass die Behandlung von Wirklichkeit sich immer weiter von verbindlichen, vertrauten und banalen Mitbewegungen entfernt. Brisante Augenblicksverfassungen, wo sich die Extreme dieser Verhältnisse berühren, machen das besonders deutlich. In unverfügbarer Weise wird das Problem der Nähe zum Drehpunkt für Angstentwicklung und unerschrockene Taten. Die Frage der Behandelbarkeit von krimineller Wirklichkeitsgestaltung bringt schließlich die „doppelte Moral“ der Kultivierung in den Blick: Sie braucht verpflichtende Normen und honoriert deren Einhaltung, hat aber auch ein Lebensinteresse an den ungesetzlichen Experimenten, die sie bestraft. 

Die bloße Aussicht auf den Einbruch des Verbrecherischen in unseren Alltag veranlasst vielerlei besorgte Sicherheitsvorkehrungen; wenn aber alles gut davor verriegelt ist, kann dieselbe Möglichkeit in Form von Krimis in Filmen oder Büchern durchaus genussvoll ausgekostet werden. Das Bild, das wir uns von Kriminalität machen, hat also gleichermaßen etwas Bedrohliches wie Attraktives – auch wenn beides selten zusammengesehen wird. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich nunmehr mit der Frage, welches Bild der Wirklichkeit in der kriminellen Lebensgestaltung selbst produziert wird. Die leitende Hypothese dabei ist, dass Züge der übergreifenden Konstruktion von Delinquenz in Austausch mit dem Märchen „von einem, der auszog, das Fürchten zu lernen“ verständlich gemacht werden können. Dieser Austausch leitet seine Berechtigung von der psychologischen Sichtweise ab, Märchen als Vor-Bilder dafür aufzufassen, wie sich allgemeine Grundprobleme des Seelischen verschiedenartig konstellieren können. Zusammengebracht mit dem untersuchten Phänomenkomplex kann die entsprechende „märchenhafte“ Verdichtung eine altvertraute und zugleich befremdende gemeinsame Struktur heraustreten lassen. Eine Wirkung, die methodisch besonders da Sinn macht, wo die Selbstverständlichkeiten der Sache nur schwerlich aufzubrechen sind. Gerade hinsichtlich der Kriminalität mangelt es nun nicht an derlei Selbstverständlichkeiten – zumeist in Form von festgefügten Vorurteilen und beliebten Klischees. Sie müssen – zumal als abgesunkene wissenschaftliche Erklärungsfiguren – nicht unbedingt etwas Falsches beinhalten, doch ist das Verständnis der Sache in ihnen weitgehend unverfügbar geworden. Das war der Hauptanreiz, eine neue psychologische Analyse des „alten“ Themas mit Hilfe des Märchens vorzunehmen. Als empirischer Beleg dienen Beobachtungen des Verhaltens und Erlebens inhaftierter Straftäter sowie die Auswertung von etwa 150 durchgeführten Anamnesen. Es kommt hier also nicht zur Darstellung eines Falles, sondern zur vereinheitlichenden Beschreibung durchgängig erkennbarer Linien in einer Vielzahl einschlägiger Lebensentwicklungen. Das Märchen ist eine Typisierungsmöglichkeit, die es dann allerdings erlaubt, das Ganze gleichsam wie einen Fall zu betrachten. Schon jetzt ist darauf hinzuweisen, dass diese Typisierung keineswegs den Anspruch erhebt, alle Spielarten und jeden Aspekt des Komplexes zu erfassen. Sie beschreibt lediglich eine bestimmte, wenn auch häufig anzutreffende Sorte krimineller Wirklichkeitsbehandlung. Eine weitere Einschränkung besteht darin, dass sich das Gesagte allein auf männliche Straftäter beziehen kann, da nur diese für die Materialerhebung zugänglich waren. Die psychologische Literatur zu dem Thema ist vergleichsweise umfangreich. Wegen der Spezifität des hier gewählten Rekonstruktionsweges erscheint es wenig sinnvoll, andere, durchaus erhellende Erklärungsansätze „unaufbereitet“ zu integrieren. Allein um die wichtigen Beiträge etwa der Psychoanalyse fruchtbar machen zu können, wäre eine Übersetzungsarbeit notwendig geworden, die mühelos ein eigenes Thema abgegeben hätte. So wurde darauf zugunsten einer breiteren Darstellung des Phänomenbereiches weitgehend verzichtet. Die nun folgende Zusammenfassung des Märchens soll im Wesentlichen als Anhalt dienen, die Strukturierung des Materials zu verfolgen. Um Missverständnissen vorzubeugen, sei aber ausdrücklich betont, dass weniger die erzählbare als vielmehr die bildhafte Logik der Geschichte zur angestrebten Plausibilität beiträgt. Das bringt ein nicht leicht zu lösendes Darstellungsproblem mit sich: Märchen und „Fall“ lassen sich weder in einem Nacheinander noch durch Punkt-zu-Punkt-Zuordnung in eine erklärende Wechselbeziehung bringen, sondern nur von der ganzheitlichen Analogie ihrer bewegenden Grundverhältnisse her. An Stellen jedoch, wo diese gegenseitige Auslegung prägnant erscheint, können auch detailliertere Bezüge zum Märchen (Kursivdruck*) eine gewisse „Sehhilfe“ bedeuten. Für darüber hinausgehende Evidenzen und vor allem zur Kontrolle des geführten Beweisganges kann indessen das zusätzliche Vertrautmachen mit dem Märchen dem Leser nicht erspart werden. 

Märchen von einem, der auszog, das Fürchten zu lernen 

Ein Vater hat zwei Söhne: Der ältere ist klug, weiß sich in alles wohl zu schicken; der jüngere ist dumm und kann nichts begreifen. Um sein Brot zu verdienen, möchte er die Kunst erlernen, sich zu gruseln. Darauf kommt er zu einem Küster in die Lehre, der sich vornimmt, ihn schon abzuhobeln. Um Mitternacht verkleidet sich der Küster oben im Kirchturm als Gespenst, vermag den Jungen aber nicht zu erschrecken. Nach drei Anrufen wirft dieser die reglose Gestalt des Küsters die Treppe hinab und legt sich schlafen. Daraufhin wird der Junge, obwohl er sich unschuldig fühlt, aus dem Elternhaus in die Welt geschickt. Der Vater gibt ihm fünfzig Taler und macht ihm zur Auflage, keinem Menschen zu sagen, wo er herkomme. Auf der Straße trifft er einen Mann, der ihn für sein Geld das Gruseln zu lehren verspricht. Er soll die Nacht unter Galgen verbringen, an denen sieben Tote hängen. Um Mitternacht holt er sie herab, um sie am Feuer zu wärmen. Als ihre Kleider zu brennen beginnen, wird er böse und hängt sie der Reihe nach wieder auf. Zusammen mit einem Fuhrmann gelangt der Junge in ein Gasthaus, wo ihm der Wirt von einem verwünschten Schloss erzählt, in dem er das Gruseln wohl lernen könnte, falls es ihm gelänge, drei Nächte darin zu wachen. Der Junge geht zum König, darf sich als Mitbringsel drei leblose Dinge aussuchen und entscheidet sich für ein Feuer, eine Drehbank und eine Schnitzbank mit Messer. In der ersten Nacht kommen zwei große schwarze Katzen, die mit dem Jungen Karten spielen wollen. Als er ihre langen Krallen sieht, schraubt er ihre Pfoten in die Schnitzbank. Dann schlägt er die Tiere tot und wirft sie ins Wasser. Aus allen Ecken kommen nun immer mehr schwarze Katzen und Hunde mit glühenden Ketten, die das Feuer ausmachen wollen. Manche verjagt er, die anderen schlägt er ebenfalls tot. Danach legt er sich in ein Bett, das mit ihm durch das ganze Schloss fährt und alles umwirft. Er steigt aus, legt sich ans Feuer und schläft ein. Man hält ihn bereits für tot, doch er steigt am nächsten Tag abermals hinauf ins Schloss. Vor Mitternacht fallen zwei Hälften eines Menschen den Schornstein herab, die sich zu einem greulichen Mann verbinden. Dann fallen weitere solche Gestalten hinab und kegeln mit Gebeinen. Da sie ihm nicht rund genug erscheinen, bearbeitet der Junge Totenköpfe auf seiner Drehbank, spielt mit und verliert ein wenig. Um 12 Uhr ist alles verschwunden und er schläft ruhig ein. In der dritten Nacht – noch immer hat er das Gruseln nicht gelernt – tragen sechs Männer einen Sarg herein. Der Junge nimmt den Deckel ab und findet einen toten Mann darin, der kalt ist wie Eis. Um ihn zu wärmen, setzt er ihn ans Feuer und reibt ihm die Arme. Da es nicht helfen will, legt er ihn neben sich ins Bett. Als sich der Tote zu regen beginnt und ihn erwürgen will, wirft er den Undankbaren zurück in den Sarg. Danach misst der Junge seine Kräfte mit einem großen, starken Mann, der ihn umbringen will. Es gelingt ihm, den Bart des Alten in den Amboss einzuklemmen, sodass er seinerseits auf ihn einschlagen kann. Als dieser ihm große Reichtümer verspricht, lässt er von ihm ab. Es gibt drei Kästen voller Gold, wovon ein Teil den Armen, ein Teil dem König und ein Teil ihm selbst gehören soll. Für die Erlösung des Schlosses von diesen bösen Geistern gibt der König dem Jungen seine Tochter zur Frau. Weiterhin verdrießt es ihn aber, dass er sich nicht gruseln kann. Eines Nachts, als er schläft, zieht ihm seine Frau die Decke weg und schüttet einen Eimer mit kaltem Wasser und Fischen ins Bett. Da wacht er auf und weiß endlich, was Gruseln ist. 

 Das schwarze Schaf 

Es ist beileibe keine märchenhafte Ausgangslage in dem zu erkennen, was Straftäter über ihre Kindheit und Jugend erzählen – und doch ist bereits hier die strukturelle Analogie zum Märchen unverkennbar. Konturen einer Vorgestalt werden sichtbar, die vor allem mit Problemen des Einbindens und Ausgrenzens seelischer Entwicklung zu kämpfen hat und daraus langsam ein eigenes umtriebiges „Schicksal“ macht. Dieses Schicksal soll hier allerdings nur so lange verfolgt werden, wie es zur Illustrierung des genannten Verhältnisses nötig ist. Einer chronologischen Rekonstruktion („von der Wiege bis zur Bahre“) bedarf es dazu nicht, zumal auch keine Beweisabsicht besteht, den Beginn des Lebensweges etwa als „Ursache“ für seine späteren „Abirrungen“ hinzustellen. Beim Blick zurück in die eigene Geschichte wird auffällig oft mit dem Bild des „schwarzen Schafes“ gearbeitet, um sich ein früh erlebtes Draußen-Sein (du in der Ecke dort) schon in der familiären Konstellation zu erklären. Für diese Entwicklung werden häusliche Verhältnisse verantwortlich gemacht, deren verlässlichste Konstante der Wechsel gewesen sein muss. Den Schilderungen gemäß erscheint die Familie als Einheit, die zum Bersten voll war und in der zugleich ein großer Mangel herrschte: Viele Kinder und wenig Geld, auf engstem Raum wird geliebt und gestritten; Ermutigungen und Einschüchterungen durch die Eltern schaffen ungewöhnliche Bewegungsspielräume im Kleinen, während diese im Ganzen sehr eingeschränkt sind. Ein so spannungsreiches Gebilde läuft ständig Gefahr zu zerbrechen, was spätestens bei einschneidenden Ereignissen wie Krankheit, Inhaftierung, Tod eines Elternteils oder bei Scheidungen geschieht. Die einzelnen Mitglieder werden auf andere Stellen verteilt; für kurze oder längere Übergangszeiten entstehen neue Bindungen zu Verwandten oder anderen Personen – etwa in Heimen. Schon hier gibt es Umstellungsprobleme, aber die Schwierigkeiten eskalieren erst dann so richtig, wenn es zu jenen – scheinbar gar nicht so seltenen – Wiedererrichtungen der alten, versprengten Einheit kommt – allerdings unter anderen Vorzeichen. Durch Neuverheiratung, meistens der Mutter, wird die Familie oft nun noch größer. Ein fremder Vater und Stiefgeschwister sorgen u. a. dafür, dass sich eine neue Form des Zusammenlebens entwickelt, die sich ausdrücklich um eine stabilere Ordnung bemüht. Regelhaftes wird nun erreichter Hauptschulabschluss), so ist „Faulheit“ die gängigste Erklärung. Dies ist ein Unkenntlich-Machen der auch selbst hergestellten Lernunfähigkeit, die nicht selten jahrzehntelang anhält. Erwachsene Männer beherrschen mitunter kaum die Grundrechenarten und Rechtschreibung und sind auch in der sogenannten Allgemeinbildung unbeschwert ahnungslos. Das verwundert umso mehr, als sie den diesbezüglichen Kultivierungszwängen – vor allem im Berufsleben – lange Zeit ausgesetzt waren. Lehrbücher wirken auf die meisten noch heute wie ein rotes Tuch, hingegen erfreut sich der Taschenrechner als eine Art magischer Retter aus Alltagsklemmen großer Beliebtheit. Er ist wichtiger Bestandteil des Beweismusters, dass man durchaus auch ohne Schule durchs Leben kommen kann. Die „verkorkste“ Schulzeit, mit mehrmaligem Sitzenbleiben und rückstufenden Schulwechseln, mit häuslichen Dramen und staatlich-pädagogischen Sondermaßnahmen endet schließlich mit vorzeitigen Abgängen oder unrühmlichen Rauswürfen. In der Regel schließt sich daran eine vom Vater als „letzte Chance“ vermittelte (besser: verordnete) handwerkliche Lehre an. Diese – so wird stets betont – habe nie den eigenen Wünschen und Neigungen entsprochen. Sie wird erstaunlich lange durchgehalten, spätestens aber kurz vor der (dann gescheiterten) Abschlussprüfung abgebrochen. Die wenigen, die eine Lehre erfolgreich beenden, betätigen sich selten länger in diesem Beruf. Wie die anderen suchen sie sich eine Arbeit, etwa eine Hilfstätigkeit in der Fabrik, um endlich ans große Geld zu kommen. Wegen größerer Fehlzeiten und Krach mit dem Vorgesetzten verlieren sie diese Stellen aber schon bald. Nun kommt eine Phase, wo sich lustloses Herumhängen auf der heimischen Couch und zielloses Umhertreiben mit einer Clique abwechseln. Dicke Luft zuhause, Geldmangel und auch eigene unklare Triebdränge führen zu Gelegenheits- und Saisonarbeiten auf der Kirmes, dem Bau, später auch auf Schiffen. Für den Empfänglichen sind dies bereits deutliche Übergangsbereiche zur kriminellen Szene. Das Fehlen oder Nicht-Vorzeigenwollen von Zeugnissen, Steuerkarten und sonstigen Ausweisen einer geregelten Lebensführung, auch das Ungelerntsein ist hier gleichsam Referenz und Eintrittskarte für die sogenannte Unterwelt. Kennzeichnend ist aber noch nicht das völlige Untertauchen, sondern eher eine gemischte Lebensform: halb verwickelt sie sich bereits in „dunkle Machenschaften“, halb bemüht sie sich noch um neue Lehrstellen und bürgerliches Wohlverhalten. In diesen Dösezustand bringt nicht selten die Polizei eine entschiedene Richtung hinein. Sie konfrontiert mit den ernsten Konsequenzen jener Taten, die in der Ausführung selbst noch viel mehr den spielerisch provokanten Charakter von Mutproben (gottlose Streiche) besaßen. Nun gibt es eine Anzeige, und öffentliche Anklage wird erhoben. In der ersten Gerichtsverhandlung wird wieder einmal eine „letzte Chance“ eingeräumt, doch meist nicht genutzt. Zu sehr wird die offizielle Wertschätzung auch genossen, die das erste gedrehte Ding durch die Verurteilung erfährt; sie verleiht kriminellen Allerweltshandlungen in gewisser Weise den Charakter von gesellschaftlich relevanten Werken, deren Bedeutung am Strafmaß direkt abzulesen ist. Dieser Maßstab kann zur paradoxen Aufwertung der eigenen, sonst wenig gewürdigten Produktionskünste (Taugenichts) beitragen und damit alle staatlichen und elterlichen Erziehungsversuche wirkungslos machen oder ins Gegenteil verkehren. Die Modellierungseingriffe (abhobeln und zustutzen) werden umso drastischer, je mehr hier etwas „aus der Art“ zu schlagen droht – und erreichen doch nichts anderes, als dass der eingeschlagene Weg nun „erst recht“ beschritten wird. Die Märchen-Prophezeiung, an dir ist Hopfen und Malz verloren, erfüllt sich also schon früh. Auf der anderen Seite wird immer wieder davon berichtet, wie aus anderen Geschwistern etwas Ordentliches geworden sei. Unter denselben schwierigen häuslichen Bedingungen haben diese bessere Zeugnisse in der Schule bekommen, höhere Abschlüsse erreicht und qualifiziertere Berufe erlernt, in denen sie heute erfolgreich arbeiten; sie leben in geregelten Verhältnissen, sind verheiratet, haben Kinder usw. So sehr diese gelungene Form beneidet wird, so sehr wird sie auch verachtet: Der „nur malochende Vater“, die strebsamen Geschwister sind eben jene Häckchen geworden, die sich beizeiten gekrümmt haben. Eine Verbiegung, die man selber nicht mitgemacht habe. Auf diese Geradheit bei allen krummen Touren ist man immer auch sehr stolz. Das Verlassen des Elternhauses vollzieht sich in der Regel im Groll: Sei es, dass man schon als Kind in ein Heim kam, als Jugendlicher ausrückte oder erst als junger Erwachsener rausgeworfen wurde, immer begleiten düstere Prognosen den Abgang (aus dem wird mein Lebtag nichts!). An „gutem Willen“ hat es auf beiden Seiten nicht gefehlt – auch das wird immer wieder betont –, doch ein schlecht auf Personen zu verteilender „Gegenwille“ vereitelte wirksam alle Korrekturversuche. So kommt irgendwann der Punkt des endgültigen Bruches. Die Familie distanziert sich radikal vom schwarzen Schaf, und dieses zieht einen „Schlussstrich für immer“ unter seine Familie (sage keinem Menschen, wo du her bist!). Die eine Seite schämt sich und die andere ist enttäuscht. Auch wenn manchmal über viele Jahre hinweg kein Kontakt mehr zur Familie besteht, so sind doch viele Straftäter von der Vorstellung beseelt, „es denen eines Tages doch noch zu zeigen“. Eine Rechnung, die sowohl offen ist für Heimzahlungsphantasien als auch für Läuterungsentwürfe. 

Eigener Kopf unter fremden Regimen 

Sich von nichts und niemandem etwas sagen zu lassen – das ist einer der roten Fäden der Lebensentwicklung von Straftätern. Gern vereinheitlicht sich die Selbstdarstellung im Bild des Kampfes gegen Autoritäten und Diktaturen (Eltern, Lehrer, Heimerzieher, Meister, Polizei u. a. m.). Solche Rebellionen suchten irgendetwas Eigenes vor fremden Einflüssen zu bewahren, wobei unklar bleibt, worin dieses Eigene besteht, wenn nicht in seinen Qualifizierungen der Bockigkeit und des Stur-Stellens selbst. Die Absolvierung der Pflichtzeit bei der Bundeswehr ist dafür ein dankbares Exerzierfeld, nur dass die Folgen hier gleich schwerwiegend werden. Nicht selten beginnt die endgültige Kriminalisierung ausgerechnet da, wo der Versuch zur Disziplinierung am radikalsten ist. Die bezogene Prügel gilt als Preis für die Anstrengung, sich in der Unbeugsamkeit unter allen Umständen treu zu bleiben. Als Gewinn dieser, auch selbst auferlegten harten Schule wird demgegenüber eine erlangte Autarkie hingestellt: Man habe gelernt, niemanden zu brauchen, sich alleine durchzuschlagen. Auf der anderen Seite ist das Gefängnis (verwünschtes Schloss), in das man über kurz oder lang und oftmals für viele Jahre gerät, so etwas wie der Inbegriff für verlorene Entscheidungs- und Bewegungsfreiheit. Hier geht so gut wie nichts mehr nach dem „eigenen Kopf“, so gut wie alles wird durch strenge Vorschriften geregelt. Auch wenn der Knast als das „Schlimmste“ bezeichnet wird, so ist doch eine geheime Sehnsucht und Bequemlichkeit spürbar, sich in einem solch rigiden Einwirkungssystem einzurichten. Viele banale und wichtige Alltagsentscheidungen können hier nicht getroffen werden, was gar nicht so ungelegen zu kommen scheint: Die komplizierte Welt mit ihren drängenden Regressansprüchen (Entschädigungen, Unterhaltszahlungen, Ratenverträge usw.) bleibt außen vor. Gefängnis heißt Leiden an Entmündigung, ist aber zugleich Entlastung durch Dirigiert-Werden. Dass Letzteres auch gesucht wird, zeigt sich in der vermeintlichen Ausrede von den „falschen Freunden“, die man sich einst suchte, und von der „schlechten Gesellschaft“, in die man seinerzeit geriet. Von Verführungen zu sprechen, sich selbst mangelnde Willensstärke zu attestieren, widerspricht zwar dem geliebten Bild der Selbstbestimmung, ist darin jedoch nicht weniger zutreffend. Solche Widersprüche und Kehrseiten zeigen sich auch in anderer Hinsicht. Straftäter haben in der Regel langjährige Erfahrungen mit Hilfsdiensten aller Art. Sie „genießen“ eine Versorgung durch Sozialarbeiter, Psychologen, Therapeuten und Bewährungshelfer; sie beziehen Sozial- bzw. Arbeitslosenhilfe; sie machen sich kirchliche und karitative Institutionen zu verschiedenen Zwecken zunutze. Es zeigt sich also eine sehr ausgeprägte Form der Inanspruchnahme von Lebenshilfe. Diese wird – wenn auch meistens nur in bescheidenem Umfange – gewährt, da hier die Bedürftigen ein Bild seltsamer Unselbständigkeit und Lebensuntüchtigkeit bieten. Wieder erweist sich, dass übliche Formen der Alltagsbewältigung infolge überdimensionierter Widerstände nicht beherrscht werden. Das Bild der Bedürftigkeit ist aber auch eine Könnensform, die auf gewitzte Weise das schlechte Gewissen der Kultur für Ablasszahlungen auszunutzen vermag. Der Nebeneffekt der erhaltenen Fürsorge ist allerdings wieder das Hineingeraten in missliebige Angewiesenheiten und Abhängigkeiten. Vielleicht wird gerade dies jedoch gewollt. Denn es ist nicht von der Hand zu weisen, dass selbst das so gehasste Erwischt- und Bestraftwerden etwas ist, das in unverfügbarer Weise auch provoziert wird. Das Problem von Bestimmen und Bestimmt-Werden lässt sich in einer ähnlich merkwürdigen Verdrehung auch am Phänomen der Tätowierung aufzeigen. Eine häufige Klage inhaftierter Straftäter bezieht sich darauf, die Gesellschaft gäbe einem Vorbestraften „keine Chance“ mehr; gegen die allgemeinen Vorurteile („einmal Ganove, immer Ganove“) komme man nicht an. Mit diesem Vorwurf des Abgestempelt-Seins kontrastiert seltsam die Tatsache, dass sehr viele Delinquenten z. T. sehr auffällig tätowiert sind – sich also freiwillig, unter Schmerzen und sogar mit einem gewissen Stolz „selbst abstempeln“. Der Mechanismus, aktiv zu wiederholen, was passiv widerfuhr, scheint hier ebenso wirksam wie die Tendenz, dass verraten werden muss, was eigentlich im Dunkeln bleiben soll (Das darf ich nicht sagen). So lässt sich die Tätowierung – ungeachtet weiterer Bedeutungszusammenhänge – hier als bildliche Darstellung dessen verstehen, was Reik in einem verwandten Kontext als „Geständniszwang“ bezeichnet (Reik 1974).

Die Angst vor der Angst 

Bis hierhin wurden die bewegenden Verhältnisse der Konstruktion von Delinquenz weitgehend unter dem Aspekt der lebensgeschichtlichen Entwicklung umrissen. Im Folgenden sollen sie nun mehr an den erlebten Wirkungen verfolgt werden, die sich im eigenen, beruflichen Umgang mit Strafgefangenen beschreiben ließen. 

 Die erste Begegnung mit einer Gruppe von Straftätern im Gefängnis konfrontierte mit einem Bild, das leichte Schauer über den Rücken laufen ließ. Da präsentierten sich Gestalten, die so aussahen, als wollten sie alle üblen Klischees bewahrheiten, die sich ein Außenstehender über Kriminelle macht. Eine piratenhafte Komposition aus betont vernachlässigter Körperpflege und herausgestellten Versehrtheiten, aus provozierenden Blicken und undefinierbarem Grinsen sorgte für das Aufkommen mancherlei Befürchtungen, vor allem der Phantasie, ein einziges falsches Wort könne die in spannungsvoller Ruhe dasitzende Gruppe in eine gewalttätige Horde verwandeln. Die Erfahrung des nächsten Tages, als bemerkenswert viele Männer frisch rasiert und gefönt und nahezu gut gekleidet erschienen, belehrte dann darüber, dass die furchterregenden Wirkungen zuvor durchaus absichtsvoll eingesetzt worden waren. Doch die Tendenz, den bedrohlich starken Mann zu spielen, zeigt sich immer wieder als etwas, das über ein gepflegtes oder ungepflegtes Äußeres hinausgeht und jenseits willkürlichen Einsatzes zu liegen scheint. Vor allem im Gruppengeschehen lässt sich diese fast zwanghafte Demonstration der Stärke beobachten (so stark wie du bin ich auch, und wohl noch stärker). Laute und große Sprüche über das eigene Können und Gelingen beherrschen die Szene. Unter vier Augen wird schon mal diese oder jene Schwäche, etwa für Alkohol oder Glücksspiel, zugegeben. Doch sobald es anderen, weniger „mannhaften“ Schwachstellen zu nahe kommt, lassen sich wieder sofortige Rückgebungen in Richtung „ganzer Kerl“ beobachten. Ein Protzen mit den begangenen Straftaten lässt sich weniger feststellen, eher schon das implizite Drohen mit einem lauernden Ich-kann-auch-anders! Es gibt unter Gefangenen eine Art Hierarchie der angesehensten Straftaten. Ganz oben rangieren hier Delikte wie Raub mit großer Beute und Widerstand gegen die Staatsgewalt; in beidem wird vor allem das Selbstgerechte und Heldenhafte geliebt. Sexualdelikte, besonders in Zusammenhang mit Kindern, rangieren ganz unten, da sie auch im übertragenen Sinne an der männlichen Potenz rühren. Sobald die Straftat eine gewisse Not verrät, verliert sie ihre Reputation und beginnt, ehrenrührig zu werden. Männer, die andere das Fürchten lehren können, scheinen es selbst nicht zu beherrschen – darauf weist das Märchen hin. Bei Straftätern zeigt sich dieses eigentümliche Verhältnis sehr deutlich als Angstverleugnung. Das Phänomen der Angst wird wie ein heißes Eisen behandelt, das man von allein nicht anpackt. Wird man – wie etwa bei der Vorführung des Spielfilms „Lohn der Angst“ – darauf gestoßen, dann gehen begeisterte Qualifizierungen wie „spannend“ leicht von den Lippen. Das Thema „Angst“, ein sicherlich nicht unbedeutender Aspekt in der Komplexentwicklung des Films, wird hingegen höchstens auf Nachfragen hin erwähnt. Das Erregende und der Kitzel im Umgang mit Hochexplosiblem scheint überbetont, während das Bedrohliche – wenn überhaupt – einzelnen Filmpersonen zugewiesen wird. Angst wird in einer Reihe mit Schwäche und Versagen gesehen – ein „Vorurteil“, das auch der Film eine Strecke lang teilt. Für die spätere Wendung, dass Angst in den Kontext von Lebensrettung und damit auch von Stärke gerät, ist man nur ungern empfänglich – jedenfalls, was die „bewusste Einsicht“ angeht. Filme wie „Lohn der Angst“ scheinen für Hartgesottene – und als solche betrachten sich viele Straftäter – dazu geeignet, auf den Geschmack zu kommen. Regelmäßig stellen sich Gelüste ein, „wirklich harte Sachen“ wie verbotene Horror- und Pornovideos vorgeführt zu bekommen. An einer solchen Nachwirkung zeigt sich in Übertragung auf das Allgemeine zweierlei: zunächst das Bestreben, eine erlebte Dramatik herunterzuspielen und abzutun, und zum anderen ein schier unstillbares Verlangen nach Steigerungen des Gefährlichen und Erregenden. Das Seelische hat hier also scheinbar sowohl ein Interesse daran, das Fürchten zu lernen als auch zu verlernen (ach, wenn’s mir nur gruselte!). Im Zusammenspiel beider Tendenzen stellt sich eine zunehmende Abstumpfung gegen alltägliche Schrecken ein. Im Aufsuchen und Durchstehen immer größerer Belastungsproben vor allem der sinnlichen Exzessivität wird an der Herstellung einer abgebrühten Form gearbeitet, die scheinbar durch nichts mehr zu erschüttern ist (als wenn er von Stein wäre). Das gilt insbesondere für die begangenen Delikte: Die Tatbestände werden gern als Unfälle hingestellt, die eigene Verwicklung und die Folgen verharmlosend beschrieben. Für den Außenstehenden verwundert noch am meisten der

ungerührte Ton, mit dem da die „schlimmsten Sachen“ erzählt werden. Was die Schuldfrage angeht, so lässt sich das Ich-bin-ganz-unschuldig aus dem Märchen hin und wieder sogar wörtlich vernehmen. Die häufigere Form des Sich-Frei-Sprechens besteht aber darin, nicht die begangene Tat, sondern die Verantwortung dafür zu leugnen. Die „schwere Kindheit“, der „verfluchte Alkohol“, die „verdammten Drogen“ u. a. m. werden als machtvolle Determinanten des eigenen Handelns angeführt, gegen die „beim besten Willen“ nicht anzukommen sei. Diese Art schicksalsbedingter Schwäche kann sogar relativ offen zugegeben oder als Opferrolle vor Gericht gespielt werden. Die abgebrühte Form ist nicht nur schwer zu erschüttern, weil in ihr der Sinn für das Eigenverantwortliche, sondern auch ein Sinn für das Allgemein-Verbindliche verlorengeht. Diese verlorene „Normalität“ zeigt sich merkwürdigerweise auch in der unter Strafgefangenen sehr beliebten Redewendung „Is doch normal!“. Sie kommt immer dann zur leicht ironischen Anwendung, wenn es um „überzogene“ Reaktionen, „schockierende“ Ansichten, unverständliche Handlungsweisen usw. geht. Ein gewisses Gespür für über- und unterschrittene Maßverhältnisse scheint durchaus zu bestehen, nur geht das Bemühen nicht in Richtung klarer Grenzziehung, sondern in Richtung von Ausweitung der Grenzlinien und damit Verwischung des Maßes. Auf diese Weise kann dann selbst das Abweichendste (Untaten) vertraulich normal werden, während das Normalste (Verständnis banaler Regungen) zunehmend fremder gemacht wird. 

Abgründiger Augenblick 

Zwei Straftäter mit einer mehrjährigen Haftstrafe bekommen wenige Wochen vor ihrer Entlassung auf Bewährung die Möglichkeit, in einer Werkstatt außerhalb des Gefängnisses an einem Ausbildungskurs teilzunehmen. Sie arbeiten dort als sogenannte Freigänger, sind also auf „Ehrenwort“ tagsüber schon in Freiheit. Das funktioniert eine Weile ohne Schwierigkeit, bis sie eines Tages während der Mittagspause, die sie dösend in der Sonne verbringen, den Entschluss fassen zu fliehen. Ein paar Tage später werden sie wieder inhaftiert, verlieren alle Hafterleichterungen und die Aussicht auf vorzeitige Entlassung. Als Beweggrund ihres Tuns können sie – auch nach mehrmaligem Nachfragen – nur angeben, die Sonne sei so schön warm gewesen und es habe sie eine unwiderstehliche Lust überkommen, ins Freibad schwimmen zu gehen. Es hat einiges Umdenken

gekostet, diese lapidare Auskunft nicht allein als Ausrede, sondern auch als lehrreichen Fingerzeig auf die Bedeutung des Augenblicks in der Konstruktion der Delinquenz zu verstehen. Die Rekonstruktion des Augenblicks spielt bekanntlich schon vor Gericht eine große Rolle, indem versucht wird, die Verfassung zur Zeit der Tat auf juristische Kategorien hin zu befragen. Doch „Zurechnungs- oder Schuldfähigkeit“ sind nicht ohne Weiteres auch psychologische Recheneinheiten. Bei der Analyse von Beschreibungen erweisen sie sich als wenig angemessen zur Erfassung dessen, was in dem betreffenden Geschehen tatsächlich wirksam war. 

 

Auffällig ist zunächst, dass solche Momente schwer zugänglich sind und nur über dürftige Erinnerungsbruchstücke Einblicke erlauben. Diese Erfahrung wird wohl auch in der juristischen Exploration gemacht, gerät dort aber leicht in den Deutungsverdacht des willentlichen Verschweigens und vorgegebenen Vergessens. Nimmt man hingegen die immer wieder vorgebrachte Beteuerung ernst, dass es beim besten Willen nicht gelinge, das Erleben des fraglichen Momentes gegenwärtig zu machen, lässt sich auch eine andere Schlussfolgerung ziehen. Das „Gedächtnis“ versagt hier, da im Aktuellen kaum Anhaltspunkte für die Rekonstruktion des Vergangenen bestehen, oder anders ausgedrückt: Das Gedächtnis funktioniert „richtig“, indem es da eine Lücke lässt, wo sich – trotz vieler bekannter Einzelheiten – ein vormals gegebener Zusammenhang nicht wiederherstellen lässt. Diese Amnesie hätte also – ähnlich wie bei der Traumdeutung – mehr mit der befremdenden und unverfügbaren Logik der zu rekonstruierenden Verfassung zu tun als mit bewussten Verheimlichungsabsichten, auch wenn letztere erschwerend hinzutreten mögen. Die andersartige Logik der fraglichen Verfassung scheint vor allem dadurch gekennzeichnet, dass die maßgeblichen Verhältnisse der Konstruktion in einen Übergang geraten, wo sich die Extreme berühren. Ähnlich wie man etwa beim plötzlichen und kurzen Kontakt mit sehr kaltem oder sehr heißem Wasser auf Anhieb nicht sagen kann, um welche Qualität es sich handelt, rücken hier Eigenes und Fremdes, Nahes und Fernes, Lebendiges und Totes unentscheidbar in eins zusammen. Das Ganze und seine sonst vereinseitigten Möglichkeiten blitzt für einen kleinen brisanten Augenblick auf. Dostojewski beschreibt diesen Vorgang in den „Aufzeichnungen aus einem Totenhaus“ mit dem Bild eines „lebendig Begrabenen“, der an den Sargdeckel schlägt und versucht, ihn aufzubrechen (Dostojewski 1964, 126). Höchste Angst und größte Unerschrockenheit, weitreichende Handlungsfreiheit und extreme Bewegungseinengung – beides ist scheinbar gleichzeitig wirksam. Es könnte so sein, wie wenn alles auf dem Spiel stünde und es doch auf nichts ankäme. Das Gesamtgetriebe drängt in eine banale Handlungseinheit, entfaltet gleichsam ein Geisterstundespektakel (Mitternacht) und blendet sich gerade durch diese symbolische Überfrachtung aus. Die Tat, die aus einer solchen Verfassung erwächst, steht für viel mehr, als sie von sich wissen kann. Nach dem „Aufwachen“ wird sie sich zum Rätsel, lediglich eine dumpfe Ahnung ihres einstigen Stellenwerts bleibt erhalten. Das „Motiv“, das möglicherweise absichtlich verschwiegen wird, ist in der Regel eine Selbstverkennung – zumindest aus psychologischer Sicht. Genauso erscheint aber auch fragwürdig, ob Kategorien wie normal-abnorm wirksame Regulationsprinzipien in besagten Augenblicks-Verfassungen sind. Der Maßstab der Eigenverantwortlichkeit des Handelns ist nicht hier, sondern – wenn überhaupt – da anzulegen, wo solche Momente nahezu suchthaft hergestellt werden, um sich den weniger rauschhaften Übergängen der beschriebenen Verhältnisse im Alltag zu entziehen. 

 Kaltgemachter Alltag 

Es ist eine wiederkehrende Erfahrung im Umgang mit Straftätern, dass sie niemanden gerne nah an sich rankommen lassen. So wehren sie sich z. B. stets heftig gegen Psychologen und andere Eindringlinge in jenen Bereich, an dessen Verdunklung mit Verbissenheit gearbeitet wird. „Dichthalten-Können“ gilt ja bekanntlich als Ganoventugend, während Reden dem Verrat („Singen“) gleichgesetzt wird (die Gestalt gab keine Antwort, regte und bewegte sich nicht). Fast scheint es so, als wolle hier etwas ängstlich jeden Ausdruck vermeiden und sicher in sich brüten, wenn nicht die Beobachtung des leutseligen Kratschens – allerdings in vertrauter Runde – dagegen spräche. Weitere Züge von Distanz werden deutlich in dem hohen Stellenwert, den die Qualität der Kälte hier besitzt. Allem, was in irgendeiner Weise Anteilnahme beansprucht, wird ein kategorisches „Das lässt mich kalt“ entgegengesetzt. Das ist sicherlich mehr als nur angeberischer Knast-Jargon und steht zudem im Widerspruch zum sehr leicht aufbrausend-hitzköpfigen Verhalten vieler Straftäter. Bereits an anderer Stelle wurde gezeigt, wie hier eine mächtige Tendenz am Werk ist, aufkommende „menschliche“ Regungen zu verleugnen oder gar nicht erst zuzulassen. So als läge darin die größte Gefahr, werden die bewegenden und verbindenden Qualitäten aus der Alltagswirklichkeit zu entfernen gesucht; eine Art Vereisung, die unempfindlich gegen lebendige Einwirkungen machen soll (ich will nicht mit euch verbrennen). Der Mechanismus des Kalt-Machens kann somit von der demonstrierten Abwehrseite her darauf hinweisen, dass sich das zentrale Konstruktionsproblem hier um Qualitäten von Nähe und Wärme drehen muss (vgl. Salber 1987, 122). Was diese Problematik (nicht warm werden wollen) beinhaltet, wird im eigentümlich verbreiteten Phänomen der Tierliebe schaubar. Viele Straftäter sind Hundenarren, Katzenliebhaber oder träumen davon, einmal als Tierpfleger arbeiten zu können. Die Tierliebe lebt vom Kontrast zum geäußerten Menschenhass: Tiere seien verständnisvoll, anhänglich, mutig, niemals falsch. Kitschige Photos der Lieblinge werden ohne Scham gezeigt. Aus „Mitleid mit der geschundenen Kreatur“ nahm man einst ein verwaistes, streunendes oder schwer verletztes Tier auf, peppelte es hoch und bekam das schließlich gedankt durch seine Treue und Ergebenheit. Bei Schilderungen über den Verlust des Tieres kann sogar von Schmerz und Dauer („das einzige Mal im Leben geweint“) die Rede sein. Das wirkt wie ein verlagertes Bild der eigenen fürsorglichen Behandlungsmöglichkeiten und wie eine modellhafte Vorführung jener Art von liebevoller Fremdbehandlung, die offenbar nur geheim beansprucht werden kann. Doch die Ambivalenz dieser Liebe klingt bereits im Mitleid an und wird noch deutlicher in der Leidenschaft zum Abrichten und Scharfmachen besonders von Hunden. Hier werden Formen extremen Bestimmens und Erzwingens lustvoll exerziert, die genauso etwas mit Tierquälerei zu tun haben. Dies wäre eine noch „harmlose“ Variante dessen, was die Nächte im Schloss des Märchens zum Thema haben: Die lebendige Wirklichkeit unter einen Aspekt zu quälen (vgl. Salber 1987, 122 f.). Mit Nähe und Wärme hat auch eine mildtätige Strömung zu tun, die Straftäter selbst der Ganovenehre zuschreiben. Durchgängig ist zu hören, man nehme es nur von den Reichen, denen es ohnehin nicht wehtäte. Hingegen würde man es nach eigenem Bekunden „nie übers Herz bringen“, einer alten Oma die Handtasche zu klauen. Schonung der Schwachen und großzügige Unterstützung der Bedürftigen (ein Teil für die Armen) ist aber sicherlich mehr ein Idealbild von Warmherzigkeit als streng geübte Praxis. Denn was eine Schwäche zeigt, wird – auch das ist eine Regel – bedenkenlos ausgenutzt. Das

Gewissenlose und auch Kaltblütige, das im weitgehenden Fehlen von wirksamem Erschrecken, Bedauern und Bereuen deutlich wird, ist wieder mehr ein Beleg für die Distanz, die vor allem zu den eigenen Taten besteht. Bezüglich erlittener Taten anderer scheint das „Gewissen“ jedoch sehr lebendig – und zwar als Ressentiment (ist das mein Dank?). In heißen Rachegelüsten und Vergeltungsphantasienkann über lange Zeit ein Erregungsfeuer geschürt werden, an dem man sich – wie in der Galgenszene des Märchens – auf gruselige Art wärmen kann. In diese Logik passt, dass Gewalttätigkeit wie ein Notversuch ist, Nähe und Einheit herzustellen; eine gleichsam unangemessen sinnliche Form der Mitbewegung. Schließlich kann auch das Rauben, psychologisch gesehen, als sehr unmittelbare, wenn auch sträfliche Form der Anteilnahme ausgelegt werden. 

Die Moral von der Geschichte 

Wenn es zutrifft, dass sich hier eine abgebrühte Form herstellen will, in der die Aufdringlichkeiten des Alltags ferngehalten und seine Erhitzungen kaltgemacht werden, dann lässt sich die Fragestellung, wodurch das Ganze eine andere Wendung nehmen könnte. Das Gefängnis scheint dazu nicht sonderlich geeignet, da die spezifischen Lebensmöglichkeiten einer solchen artifiziellen Welt geradezu im Dienste dieses Entfremdungsprozesses stehen. Das von Fischen belebte Wasser des Märchens kann hingegen so verstanden werden, als ob etwas Einfaches und Banales – aber doch in irgendeiner Weise Elementares – die Macht hätte, eine grundlegende Veränderung einzuleiten. In der Ausgangslage des Märchens werden zwei Entwürfe des Lernens und damit der Veränderung nebeneinander gestellt. Bei dem einen Entwurf geht es darum, sich in den Alltag zu schicken, bei dem anderen darum, eine Alltagsentfernung (nichts begreifen) zu lernen. Indem die Konformität vom zweiten Entwurf her nur als ein Sich-Krümmen erscheint, und vom ersten Entwurf her der Geradheit jede Entwicklungschance abgesprochen wird (aus dem wird mein Lebtag nichts), verfestigt sich eine unversöhnliche Frontstellung. Die Konstruktion hält auch hier ihre maßgeblichen Figurationen künstlich auseinander und bringt sich so um die Zusammenwirkungsmöglichkeiten des Ganzen (ein halber Mensch). Dass das Märchen von einem, der auszog, das Fürchten zu lernen, nicht nur als „pessimistische“ Konstellation zu verstehen ist, lässt sich gerade im Hinblick auf Straftäter belegen. Zwar besteht nach wie vor eine hohe Rückfallquote bei Kriminellen, doch beweist diese nicht das prinzipielle Fehlen von Veränderungsmöglichkeiten. Sie könnte auch besagen, dass die üblichen Resozialisierungsmaßnahmen strukturell in die falsche Richtung gehen, da im Zuge einer „Wiedereingliederung in die Gesellschaft“ einseitig das Sich-Fügen verlangt und unterstützt wird. Als wirkungsvollerer Ansatz erscheint es hingegen, die Entwicklung eines Lerninteresses zu fördern, das ausdrücklich gerichtet ist auf die Bewältigung sonst gemiedener banaler Problemstellungen (Ausfüllen von Formularen, Verständnis von Vertragsklauseln, Gebrauchsanweisungen und Bauanleitungen, Kalkulation der Haushaltsfinanzen, Zur-Sprache-Bringen privater Angelegenheiten u. a. m.). So können Vorgänge wie Rechnen, Schreiben, Lesen und auch Reden ihren bedrohlichen Charakter des Rein-Theoretischen langsam verlieren und zu nützlichen Praktiken bei der Herstellung von Lebensnähe werden. Im Herangehen an die selbstverständlichen Dinge stellt sich die „eigentliche“ Mutprobe für die Konstruktion. Indem sie es wagen lernt, auch profane Prüfungen zuzulassen und zu bestehen, kann sie die dunklen Seiten ihrer selbst mehr und mehr erhellen. Nicht Gebildetheit und bürgerliches Wohlverhalten, sondern die Einübung in seelische Grammatik und ins kleine Einmaleins des Alltagslebens sollte also die Lernrichtung angeben. Das mag einfach und wohlfeil klingeln, ist tatsächlich jedoch ein weitreichender Umwertungsprozess von eigener Dramatik und zuweilen auch von einer gewissen Komik. Etwa da, wo schwere Jungs sich in bleistiftkauende, fingerabzählende ABC-Schützen verwandeln. Eine solch gravierende Modifizierung des Selbstbildes lässt sich nur dann bewerkstelligen und aushalten, wenn vorher ein ausgeprägter Eigenwille zur Durchbrechung des Teufelskreises eines kriminalisierten Lebens vorhanden war. Therapien gerichtlich zu verordnen, wie es derzeit in verstärktem Maße geschieht, mag fortschrittlich gedacht sein, verfehlt aber in der Regel die erhoffte Wirkung. Zum einen, weil die Bestrafungslogik darin weiterhin durchschimmert, und zum anderen, weil ein wirksamer Leidensdruck fast immer fehlt. Dieses erstaunliche Phänomen der trotz allem bewahrten Seelenruhe (er legte sich nieder und schlief ruhig ein) kann – aus psychoanalytischer Sicht – auf das Nichtvorhandensein eines strukturellen Konflikts hindeuten. Die fehlende „Spannung zwischen Ich und Über-Ich“ stellt nun das Hauptkriterium des „narzisstischen Typus“ dar, den Freud u. a. dadurch kennzeichnet, dass er „unabhängig und wenig eingeschüchtert“ sei und über ein „großes Maß von Aggressivität“ verfüge (Freud 1972, 270 f.). Für Freud sind damit auch „wesentliche Bedingungen des Verbrechertums“ gegeben. In reiner Ausprägung biete der narzisstische Typus der Neurose keinen günstigen Boden, sondern besitze eher eine Disposition zur Psychose. Auch eine Klassifizierung als Perversion könnte – ohne dass Freud dies hier ausdrücklich tut – vorgenommen werden. In den „Drei Abhandlungen zur Sexualtheorie“ wird Perversion definiert als „Entwicklungshemmung“; sie entstehe dadurch, dass „einschränkende Mächte“ wie Scham, Ekel, Mitleid und die „sozialen Konstruktionen der Moral und Autorität“ nicht zur Wirkung kämen und so ihre verwandelnde Wirkung nicht entfalten könnten. „Ein Stück Infantilismus“ wurde fixiert, wodurch noch im Erwachsenenalter die polymorph-perverse Grundstruktur des Seelischen befremdend klar erkennbar bleibt (Freud 1972, 134). Das sind Einschätzungen, welche die Therapierbarkeit der Kriminalität sehr grundsätzlich in Frage stellen. Denn spätestens in der Betrachtung als perverse Lebensform ist sie ein Problem, das nicht mehr allein im Individuellen begründet und behandelt werden kann. Ein Denken in Wirkungseinheiten zwingt hier zur Beachtung jener übergreifenden Zusammenhänge, die den beschriebenen Phänomenkomplex überhaupt erst als etwas Deviantes erscheinen lassen. Von daher gesehen sind es eher bestehende kulturelle Normen, die hier mit etwas in Konflikt geraten, und weniger die einzelne kriminelle Person mit sich selbst. Nun ist Moral keine äußere Zutat für das kultivierte Seelische, sondern ein immanenter Zug desselben, der freilich nicht mit dem Strafgesetzbuch identisch sein muss. Auf diese Diskrepanz kann vielleicht gerade die Konstruktion der Delinquenz hinweisen, da sie ja u. a. durch eine ausgeprägte Kultivierungsverweigerung gekennzeichnet ist. Einblicke gleichsam in die Kulturgeschichte seelischer Moralbildung eröffnet auch Nietzsche. In „Der Verbrecher und was ihm verwandt ist“ beschreibt er, wie vor allem die Kultur hier als etwas Verkehrendes tätig ist, indem sie „eine gewisse freiere und gefährlichere Daseinsform in Bann“ getan hat, um andere Existenzformen wie die des Wissenschaftlers, Artisten, Kaufmanns, Entdeckers auszuzeichnen. Und das, obwohl letztere eine genetische Verwandtschaft zu der ersteren besitzen, da auch sie – nach Nietzsches Auffassung – ehemals unter dieser „halben Grabesluft“ des Verbrecherischen gelebt haben (Nietzsche 1981, 1020 f.). Hier wird also ein Zusammenhang herausgestellt, der ausdrücklich die Einheit von angesehener Normerfüllung und sanktionierter Abweichung beinhaltet. Auch in diesem Punkte ist das Märchen vorbildlich „amoralisch“, da es dieses Angewiesenheitsverhältnis in Gestalt des belohnenden Königs aufgreift. Das kriminelle Handwerk mag allgemein zum Gruseln sein, doch ist es ein im Keime auch mutiges Experiment mit Wirklichkeit, an dem die Kultur lernt, durch das sie sich weiterentwickelt (Sublimierung), mit dem sie ihr Freiheitsmaß bestimmen und sich unterhalten lassen kann. Bei so viel Nutzwert fällt es schwer zu glauben, dass es nicht die Kultur selbst ist, die dieses Experiment immer wieder in Auftrag gibt. 

Literatur 

Dostojewski, F. (1964): Aufzeichnungen aus einem Totenhaus. München, 126. 

Freud, S. (1972): Über libidinöse Typen. Frankfurt/Main, 270–272. 

— (1972): Drei Abhandlungen zur Sexualtheorie. Frankfurt/Main, 134. 

Grimm, J., Grimm, W. (1985): Kinder- und Hausmärchen. Kleine Ausgabe von 1858. Frankfurt/Main, 21–32. 

Nietzsche, F. (1981): Götzendämmerung (45). In: Werke in 3 Bänden. Bd. II, München, 1020–1022. 

Reik, Th. (1974): Geständniszwang und Strafbedürfnis. Probleme der Psychoanalyse und Kriminologie. Frankfurt/Main. 

Salber, W. (1987): Psychologische Märchenanalyse. Bonn, 121–123. 

Verzeichnis der Abbildungen 

Titelbild: towfiqu-barbhuiya-em5w9_xj3uU-unsplash.jpg(OpenAI)

25: J. J. Grandville: Erster Traum: Verbrechen und Sühne (1847), Zeichnung. Aus: Grandville, J. J. (o. J.): Das gesamte Werk. Band 1. München.

28: M. v. Beckerath, Märchenillustration. Aus: Brüder Grimm (1984): Kinder- und Hausmärchen. München, S. 53.

31: dergl., a. a. O., S. 55.

33: dergl., a. a. O., S. 57.

34/35: dergl., a. a. O., S. 59.

37: dergl., a. a. O., S. 60.

39: dergl., a. a. O., S. 62.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine Neuauflage und wurde per Hand ins Digitale übertragen sowie an die neue Rechtschreibung angepasst. Wir bitten um Nachsicht für eventuelle Fehler. 

Autor:in

Wolfram Domke

Wolfram Domke

Doktor

Dr. Wolfram Domke studierte an der Universität Köln Psychologie und wurde später wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. W. Salber am Psychologischen Institut II. Er promovierte 1993 zum Thema „Psychologie von Leserbriefen“. Seit 1995 Beteiligung an verschiedenen Forschungsprojekten im Markt- und Medienbereich und Arbeit als Analytischer Intensivbehandler in eigener Praxis in Köln. Ab 2003 Leiter der rheingold Akademie in Köln sowie Gastdozent an verschiedenen Universitäten u.a. in Berlin und St. Gallen. Redaktionsmitglied der morphologischen Zeitschriften „Zwischenschritte“ (Print-Ausgaben) und „anders“, für die er auch zahlreiche eigene Beiträge schrieb.

wolfram@dom-ke.de