Unter der Zielsetzung einer Berufsbildanalyse werden berufsbegleitend psychologische Fortbildungsveranstaltungen für Sozialarbeiter im Allgemeinen Sozialen Dienst von Kommunen durchgeführt. Dem Aufweis der Probleme in diesem Tätigkeitsfeld folgt eine Darstellung typischer Bewältigungsstrategien. In einem weiteren Schritt werden die Konstruktion des Berufsbildes und die damit verbundenen Probleme herausgestellt und mit einem Märchen der Brüder Grimm in Austausch gebracht.
Palmström, etwas schon an Jahren, wird an einer Straßenbeuge und von einem Kraftfahrzeuge überfahren. „Wie war“ (spricht er, sich erhebend und entschlossen weiterlebend)„möglich, wie dies Unglück, ja: dass es überhaupt geschah? Ist die Staatskunst anzuklagen in Bezug auf Kraftfahrwagen? Gab die Polizeivorschrift hier dem Fahrer freie Trift? Oder war vielmehr verboten, hier Lebendige zu Toten umzuwandeln – kurz und schlicht: durfte hier der Kutscher nicht?“ Eingehüllt in feuchte Tücher, prüft er die Gesetzesbücher und ist alsobald im Klaren: Wagen durften dort nicht fahren! Und er kommt zu dem Ergebnis: Nur ein Traum war das Erlebnis. Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf.
(Chr. Morgenstern)
Die Kombination der Begriffe „Beruf“ und „Bild“ hat für einen Psychologen geradezu Aufforderungscharakter, einmal zu untersuchen, ob es psychologisch für Berufe oder ganze Tätigkeitsbereiche tatsächlich eine bildhafte und einheitliche Organisationsform gibt, welche die Verhältnisse im konkreten Arbeitsleben reguliert. Wird „Bild“ mehr im Sinne von Ansehen (Image) verstanden, scheint es kaum Zweifel zu geben, dass die Frage nach dem Beruf eines Menschen eine wichtige soziale Orientierung darstellt.¹ Bestätigte sich jedoch die Annahme, es gäbe in sich systematisch gegliederte und abgrenzbare Tätigkeits- oder Berufsbildeinheiten, würden sich daraus bisher wenig genutzte Anwendungsmöglichkeiten für die betriebliche und institutionelle Praxis ergeben.
Im berufspolitischen Gebrauch umfasst der Begriff „Berufsbild“ einmal das Spektrum der spezifischen Anforderungen und Aufgaben eines Berufes sowie die Summe der Fähigkeiten und Fertigkeiten, die zu ihrer Bewältigung erforderlich sind. Zum anderen regelt der Begriff die Zugangsvoraussetzung und die Ausbildung, die Grenzen des Berufes und Übergänge zu anderen, die Stellung im Tarifsystem, Fragen staatlicher Anerkennung und die Aufstiegsmöglichkeiten. An der Entwicklung neuer Berufsbilder sind neben verschiedenen Fachvertretern die potenziellen Arbeitgeber, die Berufsverbände (der jeweils davon tangierten Berufe), ggf. die Gewerkschaften und die Bundesanstalt für Arbeit beteiligt. Explizit Psychologisches zum Berufsbild findet sich in der Personalwirtschaft z. B. bei Fragen der Eignung oder der Personalentwicklung. Hier haben sich vornehmlich Verhaltens- und Vermögenslehren etabliert (Durchsetzungskraft, Teamgeist), die mit einem diagnostischen Instrumentarium arbeiten, das wie kein anderer Bereich psychologischer Diagnostik entwickelt ist (Leistungsdiagnostik, Intelligenzmessung). Vereinfacht betrachtet liegt das Gemeinsame dieser vorherrschenden Ansätze darin, dass die komplexen Einheiten des Berufslebens hier mehr oder weniger tiefgreifend in Einzelaspekte zerlegt werden. Dies kommt u. a. in den Polarisierungen Theorie/Praxis, intra-/extrapersonal, Anforderungs-/Eignungsprofil zum Ausdruck. Damit soll nicht bestritten werden, dass insbesondere in der erfahrungsgeleiteten Personalpraxis – oftmals intuitiv – auch „ganzheitlichere“ Vorgehensweisen zur Anwendung kommen. Der hier dargestellte Ansatz erlaubt es jedoch, das Zusammenwirken dieser Einzelaspekte, die ohnehin im Ganzen des beruflichen Alltags aufgehen, systematisch zu erfassen und es damit für eine psychologisch ausgerichtete Personalwirtschaft nutzbar zu machen.
In dem dieser Arbeit zugrunde liegenden psychologischen Ansatz wird „Berufsbild“ verstanden als die umfassende Wirkungseinheit aller beteiligten Faktoren, welche die konkrete Form alltäglichen beruflichen Handelns bestimmen. Zu diesen Faktoren zählen u. a. die persönliche Eignung und die fachliche Qualifikation, Eigenarten der Aufgabenstellung, institutionelle oder betriebliche Besonderheiten. Zentral ist der Verzicht auf eine Scheidung zwischen dem spezifischen Gegenstand der Tätigkeit und den Eigenarten des „Subjekts“ des Tätigen, zwischen dem Arbeitsauftrag und den Zielen des Betriebes oder der Institution und dem tatsächlichen Verlauf des Arbeitsalltags, zwischen sogenannten persönlichkeitsbedingten und persönlichkeitsunabhängigen Qualifikationen usw.
Den Ausgangspunkt bildet vielmehr die Beschreibung des beruflichen Alltags, in dem all dies in unterschiedlichen Anteilen zusammenwirkt. Dabei geht es um den konkreten Umgang mit Kollegen, Kunden oder Klienten, Vorgesetzten, aber auch mit Gegenständen (von Dienstplänen bis hin zum eigenen Schreibtisch), mit Abstrakta wie Unternehmenszielen und -kulturen, den eigenen Fähigkeiten und Erwartungen u. v. m. All dies steht in einer Wechselwirkung mit dem Erleben und Handeln der Tätigen (psychische Repräsentanz). Die beschriebenen Erlebnisse des Berufsalltags werden einer psychologischen Analyse unterzogen, die zunächst auf das „Andere“, nicht Gesehene aufmerksam macht. Zugleich erfolgt an diesem Material der Aufweis der psychischen Logik, nach der dieses „Andere“ und Unvertraute organisiert ist (Struktur beruflichen Handelns). Indem dieses Material auf seelische Grundbedingungen bezogen wird, kann das Wirkungsgefüge der tatsächlichen Verhältnisse rekonstruiert werden, in denen die Bedingungen der Tätigkeit zueinander stehen. In einem weiteren Schritt wird zur Komplettierung und Kontrolle des heuristischen Vorgehens ein methodischer Austausch betrieben mit einem Bildgefüge, wie es in den Märchen der Brüder Grimm abgebildet wird. Die Märchen stellen Prototypen seelischer Grundprobleme dar; sie führen Aufgaben des Seelischen und deren Lösungen in einer Erzählstruktur aus. Das ausgewählte Märchen ist der Problemsituation des beruflichen Handelns analog und fasst diese in anschaulicher Weise. Der Verlauf einer solchen Arbeit (Berufsbildanalyse) soll im Folgenden exemplarisch dargestellt werden.
Die Entwicklung des Berufsbildes ist die zentrale Aufgabe berufsbegleitender Fortbildungsveranstaltungen „Psychologische Tätigkeitsanalyse in Gruppen – PTG/SP“, die von der „Gesellschaft für Berufs- und Arbeitspsychologie“ für Berufstätige mit sozialen pädagogischen Aufgaben durchgeführt werden. Die Gruppen finden über die Laufzeit von ca. 18 Monaten einmal wöchentlich unter der Leitung eines Diplom-Psychologen (Intensivberater) statt. Es existieren sowohl berufsgemischte als auch berufsspezifische Gruppen; die vorliegende Arbeit bezieht sich auf einen Kurs mit Sozialarbeiterinnen einer kommunalen Institution, des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD). Der ASD ist eine Abteilung innerhalb der kommunalen Verwaltungen. Er versteht sich als Nahtstelle zwischen Bürger und Verwaltung insofern, als Bürger, die öffentliche Hilfen oder Beratungen suchen, sich in Fragen erzieherischer, wirtschaftlicher, familiärer oder persönlicher Art zunächst an den zuständigen Sozialarbeiter des ASD wenden können. Der Dienst analysiert komplexe Notsituationen und vermittelt geeignete Hilfeleistungen. Außerdem ist er als Teil des Jugendamtes ein Garant für den Schutz der Rechte Minderjähriger.
– die Jugendhilfe, z. B. familienunterstützende, familienergänzende, familienersetzende Hilfen und Vormundschafts- und Familiengerichtshilfe,
– Hilfestellungen bei sonstigen zivilrechtlichen Angelegenheiten
– sowie den Kinderschutz, wobei Voraussetzungen für die Regelung und Leistung geprüft, Maßnahmen und entsprechende Hilfen vermittelt und unmittelbar sozialpädagogische Tätigkeiten geleistet werden müssen.
Neben der ständigen Bereitschaft zur Krisenintervention bildet die Beratung und Hilfegewährung für Eltern, Familien, Alleinerziehende und alleinlebende Minderjährige das Kernstück der Arbeit. (Bedingt durch eine Novellierung des Jugendhilfegesetzes kommen noch eine Reihe anderer Aufgaben dazu. Eine weitergehende Darstellung der Aufgaben des Dienstes würde den Rahmen der vorliegenden Arbeit sprengen.) Die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung (FB) erfolgt aus eigenem Entschluss. Die Kosten muss jedes Gruppenmitglied selber tragen, eine Förderung ist möglich über die Bundesanstalt für Arbeit, das Land NRW und durch die Arbeitgeber (z. B. durch Dienstfreistellung). Vor Beginn der Gruppenarbeit erfolgt mit allen Interessierten ein Aufnahmegespräch zur wechselseitigen Einschätzung und im Hinblick auf die Gruppenzusammensetzung. Die Gruppen arbeiten mit einem analytischen Regelwerk (alle Einfälle äußern, Schweigegebot, alle Ereignisse während der Gruppe auf den Fall beziehen, keine grundlegenden beruflichen Veränderungen treffen wie z. B. Kündigungen, allgemeine vertragliche Absprachen über Zeit, Dauer etc.). In jeder der ca. zweistündigen Sitzungen wird jeweils ein „Fall“ aus der täglichen Berufspraxis vorgestellt und „behandelt“. Als „Fall“ gelten alle Erlebnisse und Begebenheiten aus dem Berufsleben der Teilnehmerinnen, wo „das und das der Fall war“. Dies können Beratungssituationen mit Familien sein, Auseinandersetzungen mit Vorgesetzten, Kolleginnen oder anderen Institutionen, aber auch Beschreibungen konkreter Erlebnisse aus der mehrjährigen Arbeit mit Klienten u. v. m. Alle Reaktionen und Beiträge Einzelner sowie bestimmte „Zustände“ der Gruppe werden wie Einfälle zu diesem Fall und als Hinweise auf bislang unbemerkte Aspekte der Fallbehandlung gewertet. Die Forderung an die Teilnehmerinnen nach Beschreibungsnähe sowie die methodischen Zugriffe der Analytischen Intensivberatung² wie Zuspitzung, Zerdehnung, Drehung usw. richten den Gruppen- und Analyseprozess aus. Im Gruppenprozess werden zugleich verschiedene Blickrichtungen verfolgt: Einmal geht es um die jeweiligen Strategien individueller Fallbehandlung (d. h. die Art und Weise, wie Sozialarbeiterinnen mit ihren Fällen verfahren), die den Gruppenmitgliedern zur Selbsterfahrung im Beruf dienen. Zum anderen werden den einzelnen Fall übergreifende Züge verfolgt, die sich allmählich zur umfassenden Konstruktion (seelischer „Bauplan“) des Berufes entwickeln lassen. Schließlich wird diese Konstruktion mit dem Bildgefüge eines Märchens in Austausch gebracht (Berufsbild). Der analytische Prozess in der Gruppe soll hier nachskizziert werden: Situationen in der Gruppe, exemplarische Falldarstellungen und typische Phänomene und Strukturen aus anderen Fällen werden dargestellt, in ihrem psychologischen Gehalt kommentiert und abschließend auf das Gefüge des Berufsbildes hin entwickelt.
Der Gruppenprozess geht gleich los mit „harten schlimmen“ Fällen; gegen die Absprache (Beschreiben), und zur eigenen Einstimmung, wird der Umgang mit einer Familie zunächst „nah dran an den Akten“ dargestellt. In dieser Anfangsphase werden rapportmäßig Familien- und Verwandtschaftsverhältnisse der Klienten aufgezeigt, ist von Gesetzen, Verordnungen und Anweisungen die Rede, die in ihrer Fülle sogar die anderen Gruppenmitglieder verwirren und nichts zum Verständnis des dargestellten Falles beitragen. In den Darstellungen wirkt dieser in eigenartiger Weise „entseelt“; weder die Personen noch deren Verhältnisse werden deutlich, man kann sich kaum etwas merken. Die Resistenz dieser Darstellungsweise gegenüber der geforderten Beschreibung, zumal über die gesamte Anfangsphase des Gruppenprozesses, lässt schon hier auf eine berufstypische Methode schließen. In einem ersten berichteten Fall geht es um Eltern, die den Bedürfnissen eines pubertären Jungen „nicht genügen“: Der Junge „kommt emotional zu kurz“, die Mutter ist „chaotisch“. „Sexueller Missbrauch“ spielt auch eine Rolle, das ist nun „das Schlimmste“, was es zu verhindern gilt. Dem Jungen, der dubiose Freundschaften zu älteren Männern unterhält, droht eine Karriere als Strichjunge und ein „Abrutschen“ in die Kriminalität. Erst der Erzählstopp (Einfälle der Gruppe zulassen) und die Zerdehnung (bestimmte Aspekte vertiefen) weisen einen Zusammenhang auf: Der vermeintliche „Vergewaltiger“ war die beste und wichtigste Beziehung des Jungen zu Männern. Als diese zu Ende war, entwickelten sich allmählich „besser werdende“ Kontakte zum „Mann vom Jugendamt“ (dem Darsteller des Falles). Gerade als die neue Beziehung tragfähiger wird, zieht dieser sich jedoch zunehmend zurück, da es „zu nah“ und unklar wird – durch die Überfrachtung mit unentschiedenen Beziehungsverhältnissen, z. B. als Vater, Freund, Mäzen, Amtsperson. Die Logik eines „immer verlassenen Sohnes“ kommt in den Blick. Der Rückzug kränkt den Jungen, derweil das Gericht dem Jugendamt die Vormundschaft entzieht; trotz seines Zurückweichens trifft das auch den Sozialarbeiter: Vonseiten des Jungen habe er gerade einen guten Stand gehabt, von dem aus „alles möglich gewesen wäre“. Der direkte Zugang für das Jugendamt ist nun weg, doch muss gerade dadurch „viel bearbeitet werden“. Das Problem steckt in der Unentschiedenheit, ob und wie man an den Jungen „ran muss“; dieser blockt ab, ist nicht zu fassen; oder kann man alles laufen lassen, wo doch so viel Schlimmes droht? An den ersten in der Gruppe behandelten Fällen wird deutlich, dass es stets um die Frage des richtigen Einsatzes zwischen Raushalten und Mitbewegen geht. Das wird erlebt als Spannung zwischen (gefährlicher) Untätigkeit und Einmischen. Aber auch Verletzungen durch die „Eigenmacht“ übergeordneter Kompetenzen spielen eine Rolle. Diese Kränkungen und die Unentschiedenheit der Haltung des Sozialarbeiters wirken sich auf das Maß von Nähe oder Distanz zum Fall aus und äußern sich dann in fehlenden Beschreibungen (Nähe) und der Redeweise in berufsspezifischen Begriffen (distanzierende Amtssprache). Das in jeder Sitzung angefertigte Protokoll der Gruppe sowie die Akten(-sprache) und das rituelle Vorgehen scheinen einen quasi objektiven Halt und eine „Bremse“ gegenüber einer allzu großen Mitbewegung im Fall, der den Sozialarbeiter in der Praxis stark beansprucht, auszubilden. Beschreibungen sind immer erst möglich, wo es ein Einlassen auf den Fall gibt. Warum das mal mehr, mal weniger geht, hat etwa mit der Fülle der „Rollen“, in die man dann hineingerät, und der Schwere der Verantwortung zu tun. Leicht kann das zu viel werden und provoziert einen Rückzug. Der Umgang mit „extremen Verhältnissen“ stellt im Berufsalltag der Sozialarbeiter immer wieder das Vermittlungsproblem für die einzelnen Schritte des Vorgehens dar. Eine häufig praktizierte Behutsamkeit wird dabei formal begründet im Selbstbestimmungsrecht der Klientel. Oberflächlich betrachtet spielt die Angst mit, den Leuten zu nahe zu treten; Angst hat man auch vor der Entscheidung, eine Familie „auflösen“ zu müssen. Bei Stellungnahmen zu sozialen Situationen der Familien, die durch unterschiedlichste Gründe veranlasst werden (Meldungen der Schule, Kindergärten, Nachbarn, Polizei), können Entscheidungen – z. B. über den Verbleib in Wohnungen bis hin zum Entzug der elterlichen Sorge bei Gericht – entscheidend mitbeeinflusst werden. All das wird als Übernahme eines riesigen Verantwortungspotentials erlebt, das ängstigt: Es sind auch die notwendig werdenden Folgehandlungen zu berücksichtigen (Regelung des Verbleibs der Kinder; was wird in diesem Falle aus den zurückgelassenen Eltern?). Man bietet eine Angriffsfläche (bei betroffenen Klienten, Richtern), die bis an die eigene „seelische Existenz“ geht. Zugleich stellt dies aber auch ein Faszinosum dar, derart gravierend in die Entwicklungsprozesse familiärer Systeme und den Werdegang kindlicher Entwicklungen einzugreifen. Das, was man tagtäglich „an Elend“ sieht, hat fast schon Aufforderungscharakter. In einem „Horrorfall“ geht es um eine türkische Familie mit zehn Kindern in einem Übergangshaus. Auch die älteste Tochter wohnt mit zwei Kindern dort. Mutmaßungen über deren Verhältnis zum Vater kommen in der Gruppe auf, jedoch will man nicht gleich „das Schlimmste denken“. Es liegen schriftliche Beschwerden über „Verwahrlosungen“ beim Vorgesetzten. Jeder Besuch wird vom Sozialarbeiter selbst als „Einmischung“ erlebt; dazu passt, dass angebotene Hilfen (Familienhelferin) gescheitert sind. Wenn möglich, werden Besuche gemieden, alles ist „chaotisch“, nie ist die Familie „vollzählig“. Obwohl man sich über die Familie noch gar kein Bild machen kann, wird in der Gruppe bereits über „Fremdunterbringung“ diskutiert; die angebotenen Schlagworte reichen dazu wohl schon aus. An diesem Punkt wird deutlich, dass jegliche Zwischenschritte zwischen Zulassen und Einschreiten fehlen. Die Idee eines Gruppenmitglieds, ein möglicher „Anpack“ liege im Tauschhandel „Geld gegen bessere Versorgung der Kinder“, wird entrüstet abgewiesen; das gehe gegen die „Berufsehre“. Stattdessen beantragt die Familie Geld zur Notlinderung, was vom Sozialarbeiter befürwortet wird. Diese Wendung des Umgangs mit dem Fall wirkt in der Betrachtung der Gruppe wie die „heimliche Pflege der Unkultur“, als Nachschub für die ungebremste Ausbreitung des „Widerwärtigen“. Der Vorgang in der Gruppe macht deutlich, dass sich der Sozialarbeiter im Grunde nie an diese problematische Familie „herangetraut“ hat. Dieser symptomatischen Vorsichtigkeit des Herangehens wird in der Gruppe nachgegangen: Nun treten „Bettnässer“ auf, ungelüftete Betten. Man kommt über den „Schimmel überall“ allmählich zur „Atembeklemmung“ durch Unhygiene und Muffigkeit in der Wohnung. Die Nähe dieses Schmuddeligen wird nun auch in der Gruppe gemieden: Die Diskussion in der Gruppe, im Jargon von Bauverwaltungsleuten, hebt vom sinnlichen Eindruck ab („Wann ist die Erhaltung der Bausubstanz gefährdet?“). Schließlich spitzen sich die Erörterungen in der Feststellung zu, das Ganze sei ein „Schmuddelnest“, das „gesprengt“ werden müsse (ins Heim). Dies macht auf ein grundsätzliches Problem aufmerksam: Etwas wahrnehmen und einschätzen im Beruf ist keine einfache Sache. Weder die Fallbehandlung noch der Gruppenprozess waren sich der mehrfachen Determiniertheit des Nicht-mehr-Hinschauens bewusst: dem Nicht-aushalten-Können von Schmuddeligem und dessen sinnlichen Qualitäten; der Haltung des Sozialarbeiters, besser nicht genau hinzusehen, um die unangenehmen Konsequenzen daraus nicht ableiten zu müssen; aber auch seiner „geheimen Freude“ am Wuchernden, die durch die materielle Unterstützung belegt wird. Eine Förderung der Wahrnehmungsfähigkeit im Rahmen der Sozialarbeiterausbildung, wie sie Eberhard wünscht, muss (wie dort bemerkt) von vornherein mit solchen Verhältnissen rechnen: Gesehen werden kann nur, was man zu sehen aushält und für das es eine Perspektive gibt. Eine Analyse, wie hier beschrieben, kann einen Beitrag leisten zur „unverstellten, differenzierenden und dennoch verallgemeinerungsfähigen Wahrnehmung“ (Eberhard) und der Bereitschaft zur „erkennenden Mitbewegung“.
Das Nicht-Sehen, die „Lähmung“ und das fördernde Gewähren-Lassen stellen sich hier augenscheinlich auf die Seite der Ausuferung einer „Unkultur“. Davon abgesehen, dass auch dies – psychologisch betrachtet – ein „Können“ im Sinne der Methodik ungezügelter Ausbreitung darstellt, drohte bei einer Entscheidung zugunsten einer Fremdunterbringung der Kinder, die der Logik behördlich instrumentierter Sozialarbeit folgte (Vorschläge der Kollegen), eine als „grenzenlos“ erlebte Überforderung: Welches Kind soll mit welcher Begründung herausgenommen werden, was geschieht mit dem „Rest“ der Familie, die ja unter Umständen im Bezirk bleibt, wie soll die Unterbringung erfolgen, löst dies das „Problem“ etc.? Angesichts der Fülle dieser Probleme stellt sich ein Gefühl des Nichts-Tun-Könnens in Kontrast zu den schillernden Möglichkeiten „besserer Versorgung“ und einer glücklicheren Zukunft der Kinder. Hieran wird der Gruppe die für alle Beteiligten (Familie, Amt) gleichermaßen wirksame „unbarmherzige“ Logik eines Alles-oder-Nichts deutlich, die eine Reihe von Fallbehandlungen durchzieht.
Der „Gegenstand“ der Sozialarbeit scheint sich häufig Zwischenschritten, wie einem behutsamen Sondieren oder diplomatischen Taktieren, zu widersetzen. Entweder man hält sich distanziert im Schutz- und Machtbereich des behördlichen „Elfenbeinturms“ im Schwebezustand eines „Man-könnte-wenn-man-wollte“; dabei nimmt man aber das „Außenvorbleiben“, die Uninformiertheit über aktuelle Prozesse und damit die Gefahren von „negativen Eskalationen“ in Kauf. Oder man gerät in die alles vereinnahmende Verwicklung sozialen Elends, wobei man leicht den Überblick über die eigenen Kompetenzen, die eigene Rolle und Verantwortlichkeit verlieren kann. Zugleich locken die „schlimmen Verhältnisse“ jedoch mit einem unübersehbaren Potential an beeinflussbaren (Neu-)Gestaltungen zum „Mitmischen“. In beiden Richtungen droht ein „Zuviel-Zuwenig“, ein „Alles und Nichts“, was unvermittelt ineinander übergeht. Die tagtägliche Sozialarbeit dreht sich im Wirkungsbereich dieser Extreme, führt sie mit jeweils wechselnden Betonungen in konkreten Realisierungen aus; sie ist dabei ständig um deren Begrenzung und Eindämmung und um eine konstruktive Mittelung bemüht. Ein Fall „wie ein Wirbelsturm“ macht das deutlich: Eine schöne junge Türkin, die jeden zweiten Tag kommt, wird „immer verrückter“. Die Sozialarbeiterin wird geduzt und mit Vornamen angesprochen. Die Türkin hat ein kleines Kind, das ihr bereits „abgenommen“ wurde, das „den Stempel der Verrücktheit hat“ und schon im LKH war. Nun will sie ihr Kind zurück, macht überall „Terz“ – die Sozialarbeiterin ist total verwirrt. Seit der Pubertät wurde die Klientin wohl vom Vater missbraucht; bei einem früheren Kind wurde ihr deshalb zur Abtreibung geraten. In der Gruppe treten Kontroversen auf: Die fremde Kultur macht die kaputt; selbst der Vater ist eine „tragische Figur“; es mischt sich Wut und Mitleid; die Frau ist „schizophren“, sie nutzt ihre Verrücktheit als „Freifahrtschein“. Das übersteigt die Möglichkeit der Sozialarbeit, aber wer anders kann das lösen – man „kennt ja die Psychiatrie“. Man will den Fall loswerden, trägt ihn mehrfach in andere Gremien, wo er aufwendig behandelt wird, dann bekommt man ihn wieder zurück. Man verspürt, hier müsse etwas eingedämmt werden, das gefährlich ausufert. Der Sozialarbeiterin wird es ganz mulmig, wenn der Fall nun an ihr „kleben bleibt“ und sie gar „zur Mutter“ der Türkin würde. Wie man sich auch dreht und wendet, macht man sich „schuldig“; jede Bewegungsrichtung wurde probiert. Die Fülle dessen, was jeweils verfehlt wurde, wird unerträglich, da es sich in immer neuen Vorkommnissen des Falles zeigt und man dies im erlebten Rahmen universeller Zuständigkeit zu verantworten hat. Ein Ausweg, z. B. indem Klienten in regelmäßige beraterische oder therapeutische Verfassungen übernommen werden, scheitert oft an deren „Vertragsunfähigkeit“, an den dafür unzureichenden Qualifikationen und sowieso am Arbeitsaufkommen. Übernimmt man trotz dieser Voraussetzungen eine derartige Verantwortung, geht dies zu Lasten der eigenen Gesundheit durch seelische Überforderung, oder – wenn dann doch etwas passiert – ist mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen, die einen u. U. beruflich ruinieren können.Damit alleine gelassen, gibt es nur die erfolglosen Versuche, an eine größere Öffentlichkeit (wie sie das Kollegenteam bzw. die Gruppe darstellt) oder andere Stellen zu delegieren. Viele Fälle haben etwa „ewig Untotes“ und „Vampirhaftes“, sie sind total vereinnahmend und saugen einen aus. Man kann froh sein, „wenn man so einen nicht hat“. Und doch haben alle Fälle, die es erfordern, sich näher darauf einzulassen, diese Dynamik – wenn auch nicht immer in dieser Intensität.
Die Analyse rückt zunächst die Hauptzüge des Berufsbildes in den Blick. So wird der Gruppe immer deutlicher, wie sehr ihre tägliche Arbeit von einem ungeheuren Anspruch getragen ist, überall dort noch „etwas machen zu können“, wo andere qualifizierte Dienste (Beratungsstellen, Psychiatrie, Schulen) bereits „nichts mehr machen“ konnten. Dabei ist es gleich, ob dieser Anspruch (nach dem Muster des „sozialen Verschiebebahnhofs“) von „außen“ an den Dienst herangetragen wurde, ob dieser ein Spezifikum des Dienstes selber ist oder in der persönlichen Disposition des jeweiligen Sozialarbeiters anzusiedeln wäre; das findet sich und passt zusammen; der Dienst scheint durch seine Stellung im sozialen Netz so angelegt. Gegen den Gedanken, dass dieser Anspruch in den Fallbehandlungen „produziert“ ist, tritt zunächst ein massiver Widerstand auf, doch weisen die Fälle dies so eindeutig aus, dass dieses Problem allmählich vertrauter wird und aufgegriffen werden kann. Der Anspruch wird ebenso deutlich an dem Arbeitsalltag, der vordergründig ganz anders ausschaut. Da wird geklagt, man habe schon seit Wochen keinen „schönen Fall“. Die Kollegen werden befragt, ob sie „nichts abgeben wollen“, sonst fürchte man zu „verkümmern“ in dem täglichen „Kleingefuckel“: Dazu gehören alle Hilfen bei Antragsstellungen, viele der Klienten können nicht richtig schreiben oder finden sich nicht zurecht (man hilft denen, „ihre drei Kreuze zu machen“). Man füllt aus, legt ab, ordnet, diktiert Berichte, telefoniert, nimmt an der K.O.-Runde teil (Koordinationsrunde, in der über Hilfegewährungen entschieden wird) usw. Nimmt dies Überhand, droht eine „Verkargung“ im Büromief, und man will raus aus diesem „Zuwenig“. Dringende Fallarbeit hat den Schreibtisch im Chaos versinken lassen. Findet sich endlich Zeit zum Ordnen und hat man dann einen „leeren Schreibtisch“, fällt man in ein Loch, in dem sich nichts mehr bewegt und man wie gelähmt ist. Man kann die Ordnung, die als „leere und Kälte“ erfahren wird, nicht aushalten. Um dies zu überwinden, stürzt man sich voller Vehemenz in die exotische Buntheit von Zigeunerarbeit (umringende Kinder, flatternde Wäsche), die einen an die eigenen Fernreisen erinnert. In der „Enge“ des beruflichen Alltags, der durch Standards, Formulare, Dienstanweisungen, Gesetze und Rechtfertigungen angesichts wirtschaftlicher Zwänge sowie durch die engen Grenzen des verfügbaren Instrumentariums möglicher Hilfen geprägt ist, lässt sich der Anspruch des Überall-Helfens nicht halten. Eine dienstlich oft notwendige Zunahme solch banaler Verrichtungen wird erlebt als „nichtiges Tun“ und „Frondienst“. Im Kontext solcher „Fälle“ werden in der Gruppe die Vorurteile anderer Sozialarbeiterkolleginnen gegen die ASD-Arbeit reflektiert: ASD ist „das Letzte“, der „Anfang vom Ende“, man sei dort „Erfüllungsgehilfe des Staates“, „sozialer Flickschuster“ u. ä. Diese Seite spielt auf das pflichtgemäß zu leistende Etwas, das banal Gemeinte des Dienstes an. In seiner Unmittelbarkeit hilft dies zwar oft den Klienten, doch die Sozialarbeiter sind unglücklich, dass sie sich nur „handlangernd“ – als ein „Nichts“ fühlen. Im Kontrast dazu lässt sich der Anspruch von Sozialarbeit, der zunächst als „Dienstauftrag“ ausgegeben und dadurch legitimiert ist, näher qualifizieren als sozialarbeiterisches Verwandlungspotential. Eine Zusammenstellung von Rollen und Gestalten, in denen die Sozialarbeiterinnen bei ihrer Fallarbeit auftreten können, mag dies verdeutlichen.
Der Beruf eröffnet eine nahezu unbegrenzte Vielfalt von Formen der Fallbehandlung, in denen man aufgehen kann: Ohne dies im Einzelfall selber zu bemerken, tritt man auf in der Gestalt des „edlen Ritters“, als „Mutter Teresa“, „getarnter Sensenmann“ (der in der Arbeit mit Alten über Leben und Tod „entscheidet“). Man wird zu Vater, Mutter oder Kind, mal ist man das „gute Herz mit Flügeln“, mal „Weihnachtsmann“, der Geschenke verteilt, mal „gute Schicksalsfee“.
Dass es dabei nicht nur um die sogenannten positiven Seiten des Helfens geht, zeigen die Formen der Kehrseite, die einem tagtäglich in Form von Misstrauen und Abweisung entgegentreten: Man ist „Familienzerstörer“, „Entwicklungshemmer“, der „Buhmann“ vom Jugendamt, „Kindesentführer“; man tritt auf als „Feuerwehr“, Inbegriff der Moral, „Staat an sich“; man wird selber zum „Mündel“ neuer Gesetze und Verordnungen, durch die man sich „gegängelt“ fühlt. Bei der Vergegenwärtigung dieser Vielfalt sowie den Möglichkeiten der Einflussnahme auf das Schicksal von Familien erscheint der ASD in der Gruppe als die „Crème der Sozialarbeit“, zuständig für alles „von der Wiege bis zur Bahre“. (Der Reiz und die Berufung zur Sozialarbeit dürfte z. T. begründet sein in den Verheißungen eben dieser Verwandlungsmöglichkeiten: als könne man die eigene Kultivierungsform in der täglichen Fallarbeit jenseits unausweichlicher Festlegungen immer wieder aufs Neue ausgestalten.) In den Fällen tritt immer wieder ein Problem mit dieser extremen Formenvielfalt auf, besonders bei Zuspitzungen und allzu starken Vereinseitigungen. Der erlebten „Allmacht“ unendlicher Verwandelbarkeiten droht eine „totale“ Vereinnahmung durch die Fälle, die jeden ihrer eigenen Logik zu unterwerfen trachten. Es kommt zu einem unvermittelt wuchtigen Umschlag anlaufender Prozesse, der in die Ohnmacht führt. In der Gruppe rücken Erfahrungen solcher Verkehrungen nun deutlicher in den Blick: Oft ist es die „Folgsamkeit“ mancher Klienten, die den Sozialarbeiterinnen nach und nach die Oberhand in Angelegenheiten der Familie, der Erziehung und Alltagskultur gewährt und sie trotz unverändert schlimmer Verhältnisse in Sicherheit wiegt. Ein banaler Anlass kann dann zum Umschlag führen: Alle Hilfe-Versuche, die zunehmende Verwahrlosung von Kindern einer jungen Familie zu stoppen, sind gescheitert. Die Familie gerät unter Druck und entschließt sich zögerlich für eine Heimunterbringung (freiwillige Erziehungshilfe). Zwar gab es lange ein Hin und Her, doch nun ist alles vorbereitet, es fehlt noch die Unterschrift. Den Antrag in der Tasche und voller Hoffnung auf die künftige Entwicklung der Kinder, kippt das beim Hausbesuch unvermittelt um: „Und wenn ich die eigenhändig den Balkon runterschmeiße, die Kinder kriegt ihr nicht.“ Die anschließende Depression des Sozialarbeiters (im Nebenbezirk war tatsächlich jemand aus dem Fenster gesprungen) bleibt bis zur Bearbeitung in der Gruppe unverstanden. Der hoffnungsvolle Anlauf, getragen von dem Anspruch, die elterliche Sorge „zu übernehmen“ (d. h. die Eltern zu ersetzen), schlug unvermittelt ins Gegenteil um und führte die eigene Machtlosigkeit schmerzlich vor Augen („Wie ins offene Messer gelaufen“). Diese oder ähnliche Verkehrungserlebnisse finden sich in nahezu allen beruflichen Werdegängen; auch lange Berufserfahrung bietet davor oft keinen Schutz. Der Umschlag von Allmacht in Ohnmacht, vom Alles in ein Nichts scheint unausweichlich, doch setzen hier die individuellen Strategien der Regulierung an. Diese wurden im Rahmen der Fortbildung unter dem beruflichen Selbsterfahrungsaspekt anhand der von den einzelnen Teilnehmerinnen behandelten Fälle herausgestellt. Einige typische Formen dieser Strategien werden nun dargestellt und in einem weiteren Schritt zu dem die Einzelformen übergreifenden Konstruktionsmuster der Wirkungseinheit „Berufsbild Sozialarbeit“ entwickelt.
Die Formen möglicher Fallbehandlung lassen sich innerhalb des Spektrums der Dimensionen „Raushalten“ und „Mitbewegung“ als eine Reihe organisieren. Die persönliche Situation der Sozialarbeiter und deren charakterologische Prädisposition bilden dabei deutliche Pointierungen aus. Diese sind zu verstehen als ein jeweils empirisch bestimmbarer Spielraum, in welchem recht unterschiedliche Behandlungsweisen und -intensitäten vorkommen können. Die Teilnahme an einer berufsanalytischen Gruppe zielt auf die Erweiterung solcher Spielräume ab. Hier können im Austausch unterschiedlicher Perspektiven „andere“ Umgehensweisen in Erfahrung gebracht und eingeübt werden. Um ein Raushalten in „Reinkultur“ bemüht sich eine Form, die als Methode des Vorbauens bezeichnet werden kann. Jede Unmittelbarkeit ist hier gebannt durch den Vorsatz: „Ich denke, dass ich sehe, mache, glaube, dass es so oder so ist.“ Der Umgang mit den Fällen erfolgt hier wie durch eine alles umgebende Gallerthülle hindurch, die zwar vor Falsch-Machen schützt, aber durch Unbestimmtheiten, Unschärfen und Konturlosigkeit gekennzeichnet ist. Weder der Fall noch seine Behandlung sind zu fassen, alles bleibt unberechenbar, was ebenso wie das ewige Außenvorbleiben als Leidenspunkt beklagt wird. Hier drohen ein Nicht-Mitkriegen, eine Verunklärung und die Folgen des Nicht-Stellung-Beziehens, z. B. in Berichten oder im Kollegenkreis.
Dem nahe steht eine andere Methode, die versucht, durch Entsinnlichung eine Art „Kaltstellung“ allzu großer Verwicklungen herbeizuführen. Dazu gehören Formen der (Selbst-)Beschränkung, z. B. bei der Exploration (nur bestimmte Gesprächskonstellationen können), nicht genau hinhören, das Übersehen („seit Jahren eine neue Brille brauchen“), das am eigentlichen „Punkt vorbeigehen“ und alle Arten einer Fühllosigkeit durch Nichts-Machen und Nichts-Mitkriegen. Die weiter oben genannte Entseelung der Fälle durch Formen des Bürokratismus, Verzicht auf Wahrnehmung, Beschreibungen und sogenannte leibnahe Qualitäten sind Ausdruck dieser Methode. An dieser Form wird die Bewegungs- und Leidenschaftslosigkeit beklagt, nichts reizt einen, es droht ein – sonst beim Altern üblicher – Verhärtungs- und Verkalkungsprozess; alles hinschmeißen und als Privatier/Pensionär weitermachen, stellen sich als wunschgemäße Auswege dar. Eine besondere Form des Raushaltens durch Nichttun bei gleichzeitigem Gewähren-Lassen erscheint wie eine „inverse Mitbewegung“. Die Entscheidung über den eigenen Einsatz wird hinausgezögert, bis die Fälle selbst eine bestimmte Richtung einschlagen. Zwar besteht eine gute Informiertheit über aktuelle Entwicklungen, doch greift man nicht entscheidend ein, stellt vielmehr Bedingungen her, die einem „anarchischen Wuchern“ förderlich sind und dadurch „wie von selbst“ Entscheidungen erzwingen. Hieran lassen sich „revolutionäre Tendenzen“ befriedigen, ohne dass ein unmittelbarer Tat-Zusammenhang aufzuweisen wäre. Der Übergang zu den Formen der Mitbewegung lässt sich im Doppelsinn der Bezeichnung dieser Methode charakteristisch als Un-Tat fassen. Ein Leiden entfaltet sich hierbei an der ewigen Unentschiedenheit und der Unabgeschlossenheit der Fälle. Die Folgen einer ungebremsten Mitbewegung wurden exemplarisch bereits dargestellt. Eine Methode, die Allverwandlungstendenz zu erhalten, ohne die Bewegung des Umschlags mitzumachen, ist die der spontanen Delegation von Konsequenzen aus angelaufenen Entwicklungen. Da wird „Tolles“ oder „Schlimmes“ in Entwicklung gebracht, und in dem Augenblick, wo es unkontrolliert auszulaufen droht oder zu schwer oder belastend wird, werden – wohl ausgewählt – partielle Aufgaben und Zuständigkeiten abgetreten. Charakteristisch dabei ist, dass trotz dieser Delegation die eigene (Bestimmungs-)Befugnis innerhalb der Fallbehandlung erhalten bleiben soll (Koordination der Akte), ohne dass Konsequenzen unmittelbar erfahren werden müssen. So entsteht eine Institution in der Institution. Die Klagen gehen in die Richtung, daran zu leiden, dass man die Zuständigkeit oder den nötigen Einblick doch mal verliert, oder dass man in den Fällen nicht „genug“ oder „optimal“ gearbeitet hat. Eine vergleichbare Bewegung hat die Methode der saltatorischen Portionierung. Hierbei werden in immer schwieriger werdenden Aufgaben (hoffnungslose Fälle) selbstgesetzte Zwischenziele „angesprungen“. Was als ein Regulativ zwischen Anspruch und dem, was sich halten lässt, fungieren könnte, dient hier – falls erreicht und bewältigt – als Beweis unbegrenzter Möglichkeiten, also als eine Art solider Stufenleiter zum „Alles“. Der Umgang mit Fällen wird so zu einer Art ständiger Mutprobe, die jedoch durch die Portionierung (Paradies und Hölle in Stückchen) entschärft ist. Da sich durch die unendlichen Zwischenstufen das „Ziel“ verschiebt, artikuliert sich das Leiden in die Richtung eines Nie-Genügens, eines Zu-Klein-Seins (angesichts schwierigster Aufgaben) und ewigen Noch-Davor-Stehens. Berührungspunkte zum „Vorbauen“ bildet die Behandlungsmethode des antizipierten Gegenlaufs. Anders dabei ist, dass „Berührung“ und Mitbewegung nicht gescheut werden. Vielmehr bildet erst diese Nähe die Grundlage dafür, dass sich in der Vorwegnahme auch des Gegenbildes „wahre Größe“ entfalten kann; nichts und niemand kann dies gefährden. Problematisch ist nur, wenn von „kleinen“ nebensächlichen Aspekten her unerwartet „etwas losgeht“, dann ist diese Methode in den Festen erschüttert und droht zu scheitern. Darauf beziehen sich die Leidensmomente ebenso wie auf die Kehrseiten eines derart umfassend präparierten Status: die Unmöglichkeit, entlastet zu werden, und das Sich-Verlieren in der Unbegrenztheit. Die aufgezählten Strategien bilden einerseits die individuellen Behandlungsmuster; in unterschiedlichen Zusammensetzungen finden sie sich nahezu in jeder Fallbehandlung. Zusammengenommen bilden sie ein Spektrum von Strategien (Methoden) des Berufsbildes, die Konstruktionsprobleme der Arbeit im ASD zu bewältigen.
Die aufgezeigten individuellen Strategien der Fallbehandlung folgen in ihrer Gesamtheit den Bedingungen und der Logik bestimmter Verhältnisse eines umfassenden Berufs- oder Tätigkeitswerkes, d. h. der Konstruktion des Berufsbildes, das in der Gruppenanalyse entwickelt wurde.
Dieses stellt sich in einer Übersicht wie folgt dar: Der ASD ist im engeren Sinne mit Kultivierungsproblemen seiner Klientel beschäftigt: Die Arbeit setzt an beim Aufbau (Erziehung/junge Familien), bei Störungen (zu enge oder zu weite Erziehungsformen), bei Veränderung und Auflösung (Scheidung, Altern) von familiären Kultivierungsformen. Der Universalanspruch – „zuständig von der Wiege bis zur Bahre“ – findet konkrete Umsetzung im „Eingreifen am Wendepunkt des Schicksals“. Eine solche Ausgangslage öffnet dem Anspruch auf ein uneingeschränktes Alles-ist-möglich Tür und Tor. Dieser Verheißung steht die Gefahr gegenüber, dass dieses „Alles“ sich massiv gegen den Dienst wendet, ihn niederwirft und in ein „Nichts“ katapultiert. Derartiger Verkehrungserfahrung wirkt entgegen, dass man Einschränkungen (Raushalten/Rausfliegen aus den Fällen) auf sich nimmt und zugleich im Schutz dieser Selbstbeschneidung an dem Allanspruch festhalten kann. Die Erfahrung der Allmacht wird dadurch nicht tangiert; einen transportablen Beweis gibt es in Form der Aktenführung, die – oft minutiös betrieben – Zeugnis ablegt von den vielfältigen Versuchen, ja alles zu tun und z. B. katastrophale Verhältnisse zum Besseren zu wenden („Paradiesisches“, Erziehung ohne Sanktionen/Unterdrückung). Darüber, dass die tägliche Sozialarbeit von dieser Maxime geleitet und ausgeformt wird, sind die Fallbehandlungen sich nicht im Klaren (geringe Selbstreferenz). Ein ungeheurer Widerstand, der sich in Formen von Selbstbeschneidungen wie Lücken (bei der Wahrnehmung, der Sprache, Beschreibungen), Gegenbeweisen (Nichts-Tun, Vorbauen, Selbstbeschränkung) und Leugnungen („seh’ ich anders“) äußert, wird zur Wahrung des Glaubens an die eigene Genügsamkeit aufgebaut. Dieses aufwendige Treiben mutet an, als würde hier ein Geheimnis gehütet. Doch gerade die leidvollen Erfahrungen an den alltäglichen Realitäten (sowie an der Evidenz der in der Gruppe angewendeten analytischen Methode), die durchgängig als peinliche Einschränkungen und als ein Nicht-zum-Zuge-Kommen erlebt werden, machen die Existenz des Allmachtanspruches deutlich. Das wird bereits im beruflichen Alltag ansatzweise verspürt. Aus diesem Grunde werden Verschiebungen notwendig, die von dem Alles-Werden/-Machen ablenken und eine andere Verrechnung erlauben. Alle Einschränkungen dieser Verwandlungstendenz werden den Bedingungen, unter denen der tägliche Dienst erfolgt, zugeschrieben: der Widerständigkeit der Klientel, dem engen behördlichen Rahmen, fehlenden Mitteln und Qualifikationen etc. Hieran entwickelt sich entweder ein aufwendiger Kampf um Spielräume, der zuweilen – gemessen am Standard des Dienstes – subversive Formen annimmt (gezielt gegen neue, unbequeme Dienstanweisungen verstoßen) oder in letzter Konsequenz zum völligen Rückzug von allem und jedem führt (Verkargung in der Arbeit). Die Konsequenz dieser Vermittlungsform ist, dass zwangsläufig immer wieder „Katastrophen“ entstehen, entweder infolge der Arbeitsbedingungen oder bei den Fällen durch den Rückzug in ein Raushalten. Selbst letzteres wird als ein Rausgeschmissen-Werden verrechnet und den Fällen zugeschrieben – z. B., wenn man mit „Hilfen“ zur Besserung nicht zugelassen wurde. Diese „Katastrophen“ sind jeweils überdeterminiert: einmal als (neue Entwicklungs-)Aufgaben und damit als Beweis für die Tatsächlichkeit des Schlimmen (Selbstbeschäftigungsaspekt: Vorwurf, Sozialarbeit schaffe sich ihre Fälle selbst), zum anderen als Indiz dafür, dass man Verkehrungen – wenn auch nur im Kleinen – ja im Griff hat („immer schon geahnt“). Das durchgängige Gestaltungsprinzip dieser Konstruktion lässt sich in dem Satz „etwas wird angerichtet“ in seiner doppelten Bedeutung charakteristisch fassen: Die Fälle richten (Unheil) an, man wird tätig, indem man eine glücklichere Zukunft anrichtet (im Sinne von bereitstellen), der verwehrte Zugang richtet (bei einem selbst) etwas an (beruflich missachtet werden), der Rückzug von der Fallbehandlung richtet Neues an. Diese Form des beruflichen Umgangs bekommt dadurch den Charakter eines Als-ob …Entscheidendes geleistet würde: Es ist, als ob Schicksale zum Besseren gewendet, als ob „Absinken“, Verwahrlosen und das ganze Elend dieser Welt
gebannt werden könnten, als ob unerwünschtes Anders-Sein und Abartigkeiten beseitigt würden und alles versucht und getan worden sei. Diese Konstruktion vermittelt zwischen den Polen des Nicht-Handelns und diversen Hilfen, zwischen einer phantastischen Realität und der sozialen Wirklichkeit, zwischen Zuständigkeit und Überfordert-Sein, zwischen Alles und Nichts. Die Probleme dieser Konstruktion kreisen um die Folgen der Anmaßung einerseits und denen der Unterlassung andererseits. Dabei geht es im Sinne des Anrichtens darum, Versehrungen (Beschränkungen) in vielfältigsten Formen entweder zu erleiden oder selbst herzustellen. Die „Versehrtheit“ wird von den Sozialarbeitern leichthin als Ausgangsqualifikation für die Berufswahl genannt: In der Gruppe wird bemerkt, man müsse schon eine aus der eigenen Sozialisation heraus begründete „Macke“ haben, um dieses Fach zu studieren. Einige Male wird darüber Zweifel geäußert, ob mit der Geschlechtlichkeit „alles so stimmt“: Bei den relativ wenigen Männern finden sich häufig der (mittlerweile ungeliebte) „Softi“, alternative „Sandalentypen“ oder Homosexuelle; Frauen träten häufig in harten, unweiblichen Formen auf, was sich im Bild der typischen Fürsorgerin fassen lässt, mit dem Kittelmantel, der Gebetszwiebel (Dutt), dem Webrock, der Nickelbrille und Bergsteigerschuhen. Das wird dahingehend abgemildert, dass bei den jungen Kolleginnen das ohnehin alles anders sei. Aus diesem „Versehrungskomplex“ resultiert auch das (immer noch) schlechte Image des Dienstes bei der Klientel, als würde erst der ASD für bestimmte Katastrophen verantwortlich sein (Kind abnehmen), aber auch die Klagen der Sozialarbeiter, als wäre erst der dienstliche Rahmen an der beruflichen Situation und ihrer Unzufriedenheit schuld. Dieses Problem der Versehrung ist auch im Zusammenhang mit den typischen Berufskrankheiten bedeutsam. Es finden sich Formen von Nervenleiden, von Überreizung bis hin zu Zusammenbrüchen (besonders bei Jüngeren) oder auch alle Arten von Rückenleiden (Belastung). Allerdings liegen der vorliegenden qualitativen Ansicht keinerlei statistische Daten darüber vor, ob Sozialarbeiter häufiger krank sind oder nur spezifische Leiden entwickeln. Versehrungen lassen sich – wie gezeigt wurde – auch anders produzieren.
Bei der Beratung von Institutionen und der Schulung von Mitarbeitern stellt eine bildhafte Fassung dieser komplexen Verhältnisse eine enorme Erleichterung und wichtige anschauliche Ergänzung dar. Bis zu dem bisher dargestellten Stadium der Berufsbildanalyse in der Gruppe konnten die vorgefundenen Verhältnisse in den Bildern des Alltags (wie sie aus Filmen, Werbung, Sprichwörtern und bekannten Bildern der Mythologie etc. vertraut sind) gefasst werden. Für die anschauliche Fassung der Konstruktion des Berufsbildes stellen komplexe Bildgefüge, wie sie die Märchen der Gebrüder Grimm für unsere Kultur darstellen, das geeignete Medium dar. Die Züge des Berufsbildes Sozialarbeit im ASD wurden mit dem Märchen „Marienkind“ in Austausch gebracht, dadurch konfrontiert, systematisiert und ergänzt. Die Jungfrau Maria nimmt ein kleines Kind (aus ärmlichen Verhältnissen) zu sich in den Himmel und erlaubt ihm, in alle Zimmer des Himmelreichs hineinzugehen – nur in eines nicht, in das dreizehnte Zimmer. Das Kind kann der Versuchung nicht widerstehen, in dieses verbotene Zimmer hineinzusehen: Das dreizehnte Zimmer ist erfüllt vom Glanz der Dreieinigkeit (der es fasziniert und erschreckt). Das Kind lügt (beharrlich), als es von Maria gefragt wird, ob es in dem verbotenen Zimmer gewesen sei, obwohl es einen goldenen Finger hat, weil es den Glanz der Dreieinigkeit anrührte. Daraufhin wird es in eine Einöde verbannt und mit Stummheit bestraft. Ein König findet es im Walde und macht das Mädchen zur Königin. Bei der Geburt von drei Kindern erscheint Maria und stellt die junge Königin vor die Entscheidung, die Wahrheit zu sagen oder ihr Kind zu verlieren. Da sie nicht die Wahrheit sagen will und auch nicht erklären kann, wohin die Kinder verschwunden sind, wird sie zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt. Maria stellt noch einmal die Frage und diesmal gibt die Frau zu, in dem dreizehnten Zimmer gewesen zu sein. Im Märchen wie im Berufsbild geht es um die zunächst allmähliche (aus ärmlichen Verhältnissen ins Paradies), dann jedoch grenzenlose Steigerung einer Allmachtstendenz (alle Türen). Die Verkehrungserfahrung, dass das tabuisierte Alles einen niederwirft (zu viel), wird zugleich mit der Sicherung eines Beweises (goldener Finger = Akten) geleugnet. In einer Art (Selbst-)Versehrung (Stummheit) wird die tatsächliche All-Erfahrung und die Möglichkeit, sie jederzeit haben zu können, eingekapselt. Das führt zum Rauswurf aus (paradiesischen) Verhältnissen in ein unentrinnbares Dickicht. Die kargen und dornigen Verhältnisse (Wildnis = „Amtsdschungel“) erbringen jedoch nicht eine Preisgabe des Allanspruchs, sondern erleichtern die Verschiebung der Gründe der Verkehrungserfahrung auf die „äußeren Bedingungen“. Erst die unerträgliche Steigerung (Kindesentführung) des
Leugnens der Ansprüche einer anderen Wirklichkeit (Paradies, Gott-Gleich-Sein) führen zum Zusammenbruch der Leugnungsstruktur (Scheiterhaufen) im „Zugeben“ und zur Rückgewinnung „normaler Verhältnisse“ (komplette Königsfamilie). In der Gruppe sind einige Formulierungen des Märchens sogleich evident: Das Kind aus ärmlichen Verhältnissen in bessere bringen, die paradiesischen Vorstellungen hinsichtlich der Entwicklung von Kindern. An der Rolle des Jugendamtes als Kindesentführer und an der „Identifikation“ mit dem Auftreten von Maria bildet sich kein Widerstand. Die Gestalt des Marienkindes in seiner Maßlosigkeit bleibt dagegen – ebenso wie das gesamte Märchen – „ungeliebt“. Es besteht zunächst eine Schwierigkeit, beide Figuren – Maria und Marienkind – auf den Berufsalltag zu transformieren: Diese sind vielmehr nur entweder/oder verfügbar. Doch bildet die „hautnahe“ Erfahrung innerhalb der Gruppe, mit ihren für Balintgruppen charakteristischen „unbewussten Rollenbesetzungen“⁶ auch diesen Zusammenhang aus. Bereits nach einem Drittel der Sitzungen stellt sich ein sicherer Umgang mit der Leugnungsstruktur untereinander ein: Da wird „unbequem“ nachgefragt, man will näher ran an die Beschreibungen, es genau wissen – auch gegen Ausflüchte der Vortragenden. Die dornige Wildnis wird zum Ausdrucksmittel der eigenen Situation im Amt und eröffnet den Zugang zum Problemkreis der Selbstbeschränkung. Die damit verbundenen Probleme geben den Blick frei auf den Komplex der Arbeitsunzufriedenheit und der beruflich bedingten Krankheitsformen. Besonders die schnell verfügbare Erkenntnis des Umschlags von Allmacht in Ohnmacht macht diese häufig vorkommenden Phänomene plausibel. Die nicht ohne Peinlichkeiten ablaufende Anerkenntnis dieser Verhältnisse trägt bei den meisten der Teilnehmerinnen dazu bei, mit einer größeren Gelassenheit an die Fallbehandlungen heranzugehen und in kritischen Situationen ein Verzögerungsmoment (bemerken, was man tut) bei der Einschätzung und Sondierung neuer Aufgaben zu bewerkstelligen. Vor dem Drauflos-Wollen mit Hilfsangeboten hat sich eine mehr explorative Haltung etabliert, die mit der Frage verbunden wird, was man selbst denn in den Fällen (erreichen) will. Wenngleich mit einem Nachgeschmack des Scheiterns („Mein Gott, warum habe ich das nicht selbst gesehen“), wird die Analyse als Entlastung von dem ungeheuren Druck der Ansprüche durch sich selbst, den Arbeitsauftrag und durch die anderen Institutionen erlebt. Das Erlebnis dieser Gruppe ist auch „anders“ als das, was man in seinen Supervisionen erfährt.
Es liegt auf der Hand, dass die Kenntnis der „Funktionsformel“ und des „Bildes“ eines gesamten Tätigkeitsbereichs eine Fülle von Anwendungsmöglichkeiten in der Personalwirtschaft und der Organisationsentwicklung von Institutionen und Betrieben hat. Die Kenntnis des psychischen „Bauplanes“ von Tätigkeitsbereichen ist m. E. eine unabdingbare Voraussetzung für eine adäquate Entwicklung und Förderung von Unternehmens- oder Institutionskulturen mit Mitteln, die aus den psychologisch tatsächlich wirksamen Strukturen einzelner Abteilungen oder ganzer Betriebe abgeleitet werden und so auf die Besonderheiten der Konstruktionsprobleme von Tätigkeiten eingehen können. Das hier abgeleitete Berufsbild „Sozialarbeit im ASD“ ließe sich in den Personalverwaltungen bei Fragen der Eignung, bei personellen Problemen und bei allen Maßnahmen der Personalentwicklung nutzbringend anwenden. Die Berücksichtigung der psychischen Strukturen der Dienste ist bei allen organisatorischen Eingriffen oder Umstellungen, wie sie z. B. bei Einführung neuer Gesetze und Durchführungsverordnungen (s. Änderungen des Jugendwohlfahrts- in ein Jugendhilfegesetz zum 1.1.1991) gegeben sind, von größtem Nutzen. Mit Hilfe des psychologischen Berufsbildes ist eine weitgehende Erklärung von typischen Schwierigkeiten im Dienst (Ist-Stand) und eine prognostische Einschätzung von zukünftigen Wirkungen neuer Regelungen auf die Klientel, die Sozialarbeiter und die Dienste insgesamt möglich. Ein Management, das auf der Kenntnis der psychologischen Realität in den Diensten beruht, könnte einen wichtigen Beitrag zur Prävention von Störungen leisten.
Titelbild: phillip-goldsberry-AHIA8Bs_HA-unsplash.jpg (Open AI)
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